Gesinnungsjustiz wegen Ukrainekrieg: Russische Aktivistin soll vor Gericht

12. März 2023
Gesinnungsjustiz wegen Ukrainekrieg: Russische Aktivistin soll vor Gericht
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Köln. Seit Beginn des Krieges in der Ukraine hat die Diskriminierung und Ausgrenzung von Russen in Deutschland mitunter häßliche Höhepunkte erlebt. Auch der Gesetzgeber hat schnell nachjustiert – die „Billigung“ des russischen Einmarsches in der Ukraine steht jetzt unter Strafe.

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Nun gibt es ein prominentes Opfer: die russischstämmige Aktivistin Elena Kolbasnikowa muß sich Ende des Monats in Köln vor Gericht verantworten. Sie hatte im April dort einen großen prorussischen Autokorso organisiert, im September und Dezember weitere Demonstrationen organisiert und Ende Februar auch die große Protestdemonstration vor der US-Militärbasis in Ramstein angemeldet. Bei diesen Gelegenheiten soll sie verschiedentlich den russischen Einmarsch „gebilligt“ haben.

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„Rußland ist kein Aggressor. Rußland hilft zur Zeit, den Krieg in der Ukraine zu beenden“ – diese Aussage wirft die Kölner Staatsanwaltschaft der russischen Aktivistin vor, die wegen ihres Engagements schon vor Monaten ihre Arbeit in einer Pflegeeinrichtung verlor. Die Staatsanwaltschaft unterstellt ihr, sie habe „in einer Weise, die den öffentlichen Frieden stören kann, bei einer Versammlung ein Verbrechen gebilligt“.

Ein besonderer Dorn ist Elena Kolbasnikowa der Justiz auch deshalb, weil sie keinerlei Berührungsängste hat. Ihr Rechtsbeistand ist der Leverkusener Ratsherr Markus Beisicht (früher Republikaner, heute „Aufbruch Leverkusen“), und auf ihren Kundgebungen sprachen unter anderem der frühere AfD-Landeschef von Sachsen-Anhalt, André Poggenburg und andere bekannte Gesichter der patriotischen Szene.

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Am 29. März soll ihr nun am Kölner Amtsgericht der Prozeß gemacht werden. Sie will sich aber nicht einschüchtern lassen. Vor dem Gerichtsgebäude ist bereits die nächste Kundgebung geplant – und einen weiteren Autokorso soll es ebenfalls geben. (rk)

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3 Kommentare

  1. Harald Uhlig sagt:

    Das Problem steckt eigentlich im Völkerrecht selber: Es ist eben kein Völkerrecht, sondern ein Staatenrecht. Deshalb kann der Überfall Russlands auf die Ukraine nicht dadurch legitimiert werden, dass die russische Bevölkerung in der Ukraine verteidigt wird. Allerdings scheint es auch nicht so zu sein, dass die Mehrheit der Russen in den besetzten Gebieten zu den Russen hält. Das ist eben einer der Irrtümer, denen Putin (infolge falscher Beratung) erlegen ist. In Wirklichkeit geht es Putin ja auch nicht in erster Linie um den Schutz der russischsprachigen Bevölkerung, sondern darum, dass keine NATO-Raketen an seiner Grenze aufgestellt werden können.

    • Ali Baba sagt:

      1 dass keine NATO-Raketen an seiner Grenze aufgestellt werden können.““
      Und so soll es sein !!
      2. Vor Jahren sagten beide Herren fast feierlich; NATO MACHE KEINEN SCHRITT NACH
      OSTEN. Das waren Genscher u. Baker.!
      3 Deshalb kann der Überfall Russlands auf die Ukraine..“ Ha Ha.
      Bitte, nicht vergessen das Jahr 2014…!!

  2. Mark sagt:

    Sehr interessant. Und welche Straftatbestände sollen der russischen Aktivistin denn wirklich vorgeworfen werden? Es gibt gar keinen. Aber mal hier eine Art Exempel statuieren, mal da ein wenig einschüchtern und mit dem Jobverlust die Existenz bedrohen – das also sind die „freiheitlich-demokratischen Grundsätze?“ Unerwünschte Ansichten genügen da offensichtlich.

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