Dank dem Schutzprogramm für Afghanen: Hunderte Scharia-Richter kommen nach Deutschland

11. März 2023
Dank dem Schutzprogramm für Afghanen: Hunderte Scharia-Richter kommen nach Deutschland
International
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Foto: Symbolbild

Berlin. An Warnungen fehlte es nicht: das Aufnahmeprogramm der Bundesregierung für angeblich „gefährdete“ Afghanen wird offenbar von Islamisten genutzt, um nach Deutschland zu gelangen. Das geht aus einem vertraulichen Schreiben des deutschen Botschafters in Pakistan hervor. Der Diplomat warnt davor, daß etwa die Hälfte (!) aller angeblichen Justizangehörigen, die vor einer Verfolgung durch die Taliban gerettet werden sollen, gar „keine Richter und Staatsanwälte mit klassischer Ausbildung“ seien, sondern Absolventen von Koranschulen.

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„Die Erteilung von Aufnahmezusagen für Sharia-Gelehrte unterstützt die Unterwanderung unserer Rechtsordnung durch islamistische Kreise“, heißt es in dem Bericht aus Islamabad, der an das Auswärtige Amt ging. Baerbock- und Innenministerium wollen monatlich bis zu 1.000 Afghanen und deren Familienangehörige nach Deutschland bringen. Dabei soll es eigentlich um Personen gehen, die „sich durch ihren Einsatz für Frauen-/Menschenrechte oder durch ihre Tätigkeit in den Bereichen Justiz, Politik, Medien, Bildung, Kultur, Sport oder Wissenschaft besonders exponiert haben“. Aber nur auf dem Papier.

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Bei der Überprüfung der „Gefährdungsanzeigen“ der vermeintlichen afghanischen „Juristen“ – rund 700 liegen inzwischen vor – haben sich Auffälligkeiten ergeben. Der Botschafter in Islamabad weist darauf hin, daß sich die Dokumente „in Struktur und Argumentation der Gefährdungslage auffallend ähneln und stellenweise wort- und inhaltsgleich sind“. Es lägen Hinweise vor, „daß die Gefährdungsanzeigen möglicherweise über Mittelsmänner und gegen Geldzahlung verfaßt und gestellt wurden“. Bei der Überprüfung dieser Fälle ergeben sich dem Botschafter zufolge oft Zweifel an der tatsächlichen Gefährdung der vorgeblichen Justizkräfte. „Eine fundierte juristische Ausbildung, die im Gegensatz zu der in der Koranschule vermittelten Rechtsauffassung steht, ist hier nicht festzustellen“, schreibt er an das Auswärtige Amt.

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„Dies wird auch im Auftreten der Antragsteller und der Familienangehörigen im Visaverfahren deutlich: Frauen erscheinen beispielsweise komplett mit Burka/Niqab verschleiert und weigern sich bisweilen, zur Identifizierung ihren Schleier zu lüften.“ Besonders auffällig sei zudem, daß „die Personengruppe keinerlei Probleme bei der Beschaffung von Dokumenten/Pässen oder Visa für Pakistan hat“. (rk)

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