Leichtsinnige Justizbehörden: Schwerverbrecher flüchten durchs offene Fenster

25. Februar 2023
Leichtsinnige Justizbehörden: Schwerverbrecher flüchten durchs offene Fenster
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Coburg/Regensburg. Peinliche Justizpanne in Bayern: im Coburger Landgericht konnte dieser Tage ein irakischer Kinderschänder durch ein ungesichertes Fenster entfliehen.

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Der 47jährige Ghaith Abdulrahman Mahmood A. soll sich an seinen beiden Töchtern vergangen haben. Vor 14 Tagen hatte das Landgericht während der Verhandlung eigens einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen ihn erlassen, seitdem saß der Mann hinter Gittern. Während einer Verhandlungspause konnte er durch ein ungesichertes Fenster im Erdgeschoß des Gerichtsgebäudes entkommen, nachdem ihm für einen Toilettengang die Fußfesseln abgenommen worden waren. Das Landgericht Coburg verurteilte ihn in Abwesenheit wegen 61-fachen sexuellen Mißbrauchs von Kindern und 43-fachen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft.

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Erst am 5. Januar gab es einen ähnlichen Vorfall in Regensburg: dort gelang einem wegen Mordes an einer Kiosk-Besitzerin zu lebenslanger Haft verurteilten Algerier die Flucht aus dem Amtsgericht. Auch er war während einer Verhandlungspause durch ein nicht ausreichend gesichertes Fenster in einem Nebenzimmer im Erdgeschoß des Gerichtsgebäudes geflohen, auch ihm waren die Fußfesseln abgenommen worden.

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Beide Straftäter konnten inzwischen wieder gefaßt werden. Beobachter wundern sich allerdings über die laxen Sicherheitsvorschriften, wenn es um die Verwahrung von Schwerverbrechern geht. Der Schutz der Öffentlichkeit hat für die Justizbehörden ersichtlich nicht die oberste Priorität. (tw)

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