Mieterverein stellt klar: Flüchtlings-Unterbringung ist kein Kündigungsgrund

24. Februar 2023
Mieterverein stellt klar: Flüchtlings-Unterbringung ist kein Kündigungsgrund
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Lörrach. Der Fall sorgt bundesweit für Aufregung und Empörung: In Lörrach in Baden-Württemberg müssen demnächst rund 40 Mieter aus ihrer Wohnung ausziehen. In dem Wohnkomplex, der derzeit von einer städtischen Tochtergesellschaft betrieben wird, soll Wohnraum für „Flüchtlinge“ geschaffen werden.

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Auf einer Pressekonferenz stellten sich Lörrachs Oberbürgermeister, Jörg Lutz, und Thomas Nostadt, Geschäftsführer der Wohnbau Lörrach, jetzt der Diskussion. Verwaltung und Unternehmen zeigen sich schockiert von den Reaktionen – und sagten die eigentlich angekündigte Mieterversammlung erst einmal ab. Hierbei sollte für die von der Kündigung bedrohten Mieter eigentlich eine „gute Lösung“ gefunden werden, hatte die Wohnungsbaugesellschaft in Aussicht gestellt.

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Aber die Ungewißheit und Angst vor deutlich höheren Mietpreisen versetzt die betroffenen Bewohner in Aufruhr.

Die Stadt macht bei der Kündigung ein berechtigtes öffentliches Interesse geltend. Doch jetzt hat sich der Deutsche Mieterbund in die Diskussion eingeschaltet – er zweifelt daran, daß eine solche Kündigung juristisch einwandfrei ist. Gegenüber n-tv sagte ein Verbandssprecher: „Eine solche Kündigung ist rechtlich nicht zulässig, da das berechtigte Interesse im Sinne des § 573 BGB fehlt.“ Das bestätigte inzwischen auch ein Zivilrecht-Anwalt gegenüber der „Bild“-Zeitung.

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Rolf Gaßmann, Landesvorsitzender des Deutschen Mieterbundes in Baden-Württemberg, zweifelt zudem an der Rechtmäßigkeit der Kündigungen: „Die Unterbringung von Flüchtlingen ist laut Mietrecht kein Kündigungsgrund. Ein dummdreistes Schreiben von der Wohnbaugesellschaft, das leider nur die Stimmung gegen Flüchtlinge anheizt.“ Die Lörracher Mieter hoffen jetzt, daß wenigstens das Gesetz auf ihrer Seite steht. (rk)

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4 Kommentare

  1. Bernd Sydow. sagt:

    Mal abgesehen davon, daß das Ganze rechtlich nicht zulässig ist, stellt sich mir die Frage, weshalb man die „Flüchtlinge“ (woher?) nicht gleich dort einquartiert, wo
    die von der Kündigung bedrohten Mieter zukünftig wohnen sollen.
    Das Mindeste, worauf die Mieter meiner Meinung nach Anspruch haben, wäre eine Mieterversammlung – in unserem Wohn-Hochhaus eine Selbstverständlichkeit -, bei der die Mieter Fragen stellen und ihrer Empörung freien Lauf lassen können!

  2. Anonym sagt:

    Ein dummdreistes Schreiben von der Wohnbaugesellschaft, das leider nur die Stimmung gegen Flüchtlinge anheizt.“ Die Lörracher Mieter hoffen jetzt, daß wenigstens das Gesetz auf ihrer Seite steht.

    Die Wohnungsbaugesellschaft bekommt vom Amt mehr Miete als von den ständig nörgelnden deutschen Mietern. So ist die Sache klar – es ist eine abgemachte Sache – die Gemeinden werden gezwungen zu handeln.

  3. Anonymus sagt:

    Mit dem richtigen sozialen Druck wird auch der resistenteste Mieter das Feld räumen.

    Man muss es Altsitzern nur richtig erklären…

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