Das Corona-Unrecht geht weiter: Unbequemer Familienrichter wird entfernt

31. Januar 2023
Das Corona-Unrecht geht weiter: Unbequemer Familienrichter wird entfernt
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Erfurt. Die „Pandemie“ ist zwar offiziell vorbei – aber nicht der Corona-Maßnahmenstaat, der in den letzten fast drei Jahren zum Teil absurde Maßnahmen verhängt und dabei die meisten Grundrechte außer Kraft gesetzt hat. Dabei scheute es sich nicht, auch unmittelbar auf die Rechtsprechung Einfluß zu nehmen, wenn Richtersprüche nicht im Sinne der offiziellen Corona-Linie lagen.

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Ein besonders krasses Beispiel dafür, daß der Corona-Staat noch unangefochten im Sattel sitzt, bietet der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar. Er fällte 2021 ein unerwünschtes Urteil – jetzt wurde er seines Amtes enthoben. Schon seit geraumer Zeit ist am Landgericht Erfurt ein Verfahren wegen angeblicher „Rechtsbeugung“ gegen ihn anhängijg.

Dettmar hatte im April 2021 die Klage einer Mutter zweier Kinder, acht und 14 Jahre alt, verhandelt. Sie sah das Wohl ihrer Kinder durch den Maskenzwang an der Schule gefährdet. Dettmar zog Sachverständige vom Fach hinzu, die der Regierungslinie widersprachen, und ordnete einstweilig an: die Schulen dürften die Kinder nicht zum Maskentragen zwingen. Denn der Schaden dieser Maßnahme überwiege höchstwahrscheinlich den Nutzen für die jungen Betroffenen.

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Die Medien entfesselten unverzüglich einen Sturm der Empörung gegen Dettmar, zerrissen sein Urteil als „Skandal“, diffmamierten ihn als „Corona-Leugner“. Auch das Thüringer Bildungsministerium griff prompt ein und reagierte mit einer Beschwerde. Das Oberlandesgericht hob Dettmars Beschluß auf.

Schlimmer noch: die Staatsanwaltschaft Erfurt ließ Dettmars private und dienstliche Räume gleich zweimal durchsuchen und ordnete weitere Hausdurchsuchungen bei Zeugen (!) und sachverständigen Gutachtern (!) an. Schließlich erhob sie Anklage gegen ihn: er habe seine Kompetenzen überschritten. Doch das ist fraglich – sieht ein Familienrichter das Wohl von Kindern gefährdet, muß er zwingend tätig werden.

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Beobachter sind sich einig: ein solches Vorgehen gegen einen unabhängigen Richter ist bisher einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik. Dabei ist Dettmar längst nicht mehr der einzige, der sich im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen handfester juristischer Verfolgung ausgesetzt sieht. Reihenweise verfolgt die Justiz bis heute Ärzte, die angeblich „falsche“ Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt hatten. Ihnen drohen Geld- und Haftstrafen sowie Berufsverbote. Das Corona-Unrecht geht weiter – obwohl Corona selbst nach Expertenaussagen inzwischen vorbei ist. (rk)

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5 Kommentare

  1. Meyer sagt:

    Mit Dettmer sollte offenbar ein Exempel zur Abschreckung noch selbständig denkender Richter statuiert werden,was passiert ,wenn sie nicht die von der Regierung gewünschten Urteile liefern. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das nichts mehr zu tun.Aber auch die Tatsache ,daß Staatsanwaltschaften weisungsgebunden arbeiten,läßt starke Zweifel an einer unabhängigen Justiz aufkommen.So werden z.B.wegen wegen angeblicher Volksverhetzung Hausdurchsuchungen (von wem?) angeordnet (siehe Höcke).Hier wird also mit unverhältnismäßiger Härte gegen „Meinungsabweichler“ vorgegangen.

  2. DeSoon sagt:

    Der ganze Corona-Sumpf muss ausgetrocknet werden. Diese gigantische Täuschung und Drangsalierung der Bürger mit nicht nur unnützen, sondern nachweislich schädlichen Maßnahmen, muss restlos aufgearbeitet werden.

  3. Ralf Beez oberfeldwebel der Reserve sagt:

    Nachbrenner !
    Die Staatsanwaltschaft muß umgehend wegen Rechtsbeugung, Amtsmißbrauch usw. usf.
    angeszeigt werden !

  4. Ralf Beez oberfeldwebel der Reserve sagt:

    Leute, dagegen muß rigoros vorgegangen werden !

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