Gegen deutsche Panzerlieferungen: Freie Sachsen stellen Eilantrag in Karlsruhe

26. Januar 2023
Gegen deutsche Panzerlieferungen: Freie Sachsen stellen Eilantrag in Karlsruhe
National
8
Foto: Symbolbild

Dresden/Karlsruhe. Die Entscheidung der Bundesregierung, nun doch deutsche „Leopard“-Panzer in die Ukraine zu schicken, bleibt in der Bevölkerung nicht ohne Widerspruch. Am Mittwochnachmittag hat die sächsische Regionalpartei „Freie Sachsen“, vertreten durch den Dresdner Musiker und Moderator Andreas Hofmann („DJ happy vibes“), einen Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ziel: die deutschen „Leopard“-Lieferungen an die Ukraine sollen gestoppt werden.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Antragsteller Hofmann sieht sich in seinem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bedroht und argumentiert: „Dieses Recht ist durch die Lieferung von Kampfpanzern an die Ukraine, wo sie in einer kriegerischen Auseinandersetzung mit Rußland als Angriffswaffe Verwendung finden, gefährdet: Die Lieferung von Angriffswaffen an eine Konfliktpartei in einem Krieg führt zu einer weiteren Eskalation, wie auch entsprechende Ankündigungen der russischen Konfliktpartei, die vor dieser Lieferung gewarnt haben, belegen. Durch die Lieferung von Kampfpanzern wird die Gefahr einer Ausweitung des Konfliktes, bis hin zu einem Weltkrieg, massiv erhöht.“ Hofmann sieht sich deshalb „wegen der möglichen Verletzung eines Grundrechtes beschwerdebefugt“.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Darüber hinaus argumentiert er in seiner Begründung, die Lieferung deutscher Panzer stelle eine unverhältnismäßige Maßnahme der deutschen Politik dar: dadurch werde „lediglich die Einigung auf eine diplomatische Lösung erschwert und der Krieg verlängert“.

Bei den „Freien Sachsen“ ist man nun gespannt, „ob wieder einmal nach politischen Gesichtspunkten geurteilt wird oder ob die Entscheidung ‚im Namen des Volkes‘ (und im Sinne des Friedens) gefällt wird“. So oder so werde sich das Bundesverfassungsgericht nun positionieren müssen. (tw)

Bildquelle: Bundeswehr/Michel Baldus

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin

8 Kommentare

  1. Wanderfeld sagt:

    Art. 146. Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Vorherige Gesetzesfassung. Übersicht GG Rechtsprechung zu Art. 146 GG.

    Folgerichtig haben wir keine Verfassung sondern das Besatzerstatut Grundgesetz.
    Schlage vor das „Verfassungsgericht“ Grundgesetzgericht zu nennen.

  2. Bernd Sydow. sagt:

    Der Antrag der „Freien Sachsen“ auf Stopp der „Leopard“-Lieferungen an die Ukraine vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist überaus löblich! Ich vermute allerdings, daß diese Leopard II-Kampfpanzer aus deutschen Beständen bereits in der Ukraine sind. Kanzler Scholz brauchte für seine Freigabe der Lieferungen lediglich die Erklärung der USA, Abrams-Kampfpanzer an die Ukraine zu liefern, sozusagen als Alibi für sein „Einknicken“, sprich: gegen jede Vernunft nun doch deutsche Leopard II-Kampfpanzer an Kiew zu liefern. Daß Scholz damit die Sicherheit Deutschlands, welches seine Souveränität, die ihm im Zwei-plus-Vier-Vertrag zugesichert wurde, längst eingebüßt hat, aufs Spiel setzt, scheint ihm egal zu sein.

    Wie hat man sich die Durchführung der Panzerlieferungen denn vorzustellen? Ein Transport der „Leos“ ist doch nur per Zug bei Nacht und Nebel möglich – unter größtmöglicher Geheimhaltung, damit es diesem „Panzerzug“ nicht so ergeht wie seinerzeit den Castor-Transporten.

    Nach dem Einmarsch der russischen Truppen in die Ukraine sprach Olaf Scholz in seiner Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag von einer „Zeitenwende“. Daß diese „Zeitenwende“ nun endgültig zu einer Selbstaufgabe Deutschlands führen würde, dürfte die übergroße Mehrheit der Deutschen – wahrscheinlich alle – nicht für möglich gehalten haben!

  3. gertenbrecher sagt:

    Nein, haben sie nicht, die AfD will in der NATO bleiben, um den Schutz der USA zu sichern. Seit dieser Äußerung bin ich Nicht-Wähler.
    Jetzt erlebt jeder die „Schutzfunktion“ der USA selbst im tgl. Leben und demnächst vielleicht dank aktueller Aktionen sogar hautnah wie die Ukrainer.

  4. na,ja sagt:

    Deutsche Panzer rollen wieder auf russischen Boden. Hitler hat 1941 Russland den Krieg erklärt. Den Ausgang hat man 2023 schon vergessen

  5. Mark sagt:

    Endlich eine vernünftige Idee! Rechtlich gesehen hätten wir der Ukraine nicht einmal ein Stück Blech an Rüstungsgütern zu liefern.
    Man darf gespannt sein, wie das BVG darauf reagiert – daran wird man sehen, wie souverän und unabhängig die obersten Richter tatsächlich sind.

    • Waterboy sagt:

      Da habe ich keine Hoffnung dass das BVG eine gegen diese Kriegspolitik gerichtete Entscheidung trifft. ZUERST! hatte vor längerem über die „Unabhängigkeit“ des Verfassungsgerichts ausführlich berichtet.

  6. Spionageabwehr sagt:

    Der Widerspruch zählt

    Natürlich wird die Regierung dem Befehl des Zwingherrn🇺🇸 gehorchen.
    Aber solche Widersprüche können bewirken,
    dass der russische Gegenschlag nicht ganz so hart ausfällt.
    So dass von D noch etwas übrigbleibt.

  7. Ralf Beez oberfeldwebel der Reserve sagt:

    Sehr gut, darauf habe ich gewartet, hätte eigentlich schon nach Bekanntgabe durch
    die AfD eingereicht werden müssen, haben die mal wieder verschlafen ?

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.