Wegen unerträglicher Meinungsmache: Julian Reichelt und Arno Vaatz verweigern GEZ-Gebühren

21. Januar 2023
Wegen unerträglicher Meinungsmache: Julian Reichelt und Arno Vaatz verweigern GEZ-Gebühren
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die Einseitigkeit der GEZ-Medien treibt nun auch prominente Zwangskunden in den Gebührenzahlerboykott. Daß sie ihre GEZ-Gebühren nicht länger zahlen wollen, machten jetzt der frühere „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt und der CDU-Politiker Arnold Vaatz öffentlich.

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Reichelt kündigte in seinem YouTube-Format „Achtung Reichelt“ an, er sehe sich aus Gewissensgründen gezwungen, die Zahlung der Rundfunkgebühren künftig zu verweigern. Den gleichen Standpunkt vertritt in einem Interview in seiner Sendung auch Vaatz, der ehedem DDR-Bürgerrechtler war.

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Reichelt führt zur Begründung seiner Entscheidung drei Punkte an: mit dem Rundfunkbeitrag werde „Antisemitismus“, Gewaltverherrlichung, die sich gegen Repräsentanten des Staates und der demokratischen Parteienlandschaft richtet, sowie ein System finanziert, das zu wenig Meinungsvielfalt erkennen läßt.

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Vaatz wiederum führt massive Verfehlungen von Medien-Verantwortlichen und Medienmachern während der Corona-„Pandemie“ als Grund für seine Entscheidung an. Er erinnert an zahlreiche teils menschenverachtende Aussagen über Impfkritiker – etwa vonseiten der „Satirikerin“ Sarah Bosetti, die Impfgegner mit einem „nutzlosen“ Blinddarm der Gesellschaft verglichen hatte.

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Er ebenso wie Reichelt sehen sich nun mit der Zwangseintreibung ihrer Rundfunkgebühren durch eine Inkassoanstalt konfrontiert. (st)

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Ein Kommentar

  1. Theoderich sagt:

    Angesichts des Zustandes unserer Gerichtsbarkeit wird irgendwann auch bei diesen Prominenten der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Aus eigender Erfahrung kann ich zu folgenden legalen Maßnahmen raten, um möglichst viel Sand ins Getriebe der GEZ zu streuen:
    1. Einzugsermächtigung widerrufen. Daraufhin muss die GEZ jedes Quartal per Post einen Überweisungsträger verschicken. Diesen sollte man dann möglichst spät in der letzten Woche das Quartals bei seiner Bank abgeben.
    2. Man hat das Recht, einmel im Jahr unentgeltlich Auskunft nach DSGVO über die bei der GEZ gespeicherten Daten zu erhalten. Also einmal im Jahr Antrag stellen, was Verwaltungsaufwand bei der GEZ verursacht.
    3. Man kann beliebig viele Fragen zu rechtlichen Normen stellen. Die müssen nach § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) von der GEZ beantwortet werden. Merke dabei: Es gibt keine dummen Fragen!

    Die Anwendung dieser Massnahmen durch Millionen von Gebührenzahlern würde zum Zusammenbruch des Systems führen.

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