Weil Betroffene ihrer Diskriminierung widersprechen: Noch schärferes Waffengesetz muß her

1. Dezember 2022
Weil Betroffene ihrer Diskriminierung widersprechen: Noch schärferes Waffengesetz muß her
National
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Foto: Symbolbild

Stuttgart. Ein weiterer Vorstoß zur Entwaffnung der Bevölkerung – allerdings nur der einheimischen: die grün-schwarze Regierung von Baden-Württemberg will jetzt gemeinsam mit anderen Bundesländern ein noch strengeres Waffenrecht im Kampf gegen „Extremisten“ auf den Weg bringen. Gemeinsam mit den CDU-geführten Ländern Sachsen-Anhalt und Hessen will sich der Südwesten dafür starkmachen, daß Mitglieder „verfassungsfeindlicher“ Organisationen unter keinen Umständen mehr an Pistolen und Gewehre kommen.

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Dabei wurde das Waffenrecht erst vor kurzem mit Blick auf „Reichsbürger“ weiter verschärft. Denn: oft legten „Extremisten“ gegen ihre Bescheinigung der „Regelunzuverlässigkeit“ Widerspruch ein und unterwanderten damit das Waffenverbot, heißt es aus dem Innenministerium. Deshalb sollen solche Mitgliedschaften nach Vorstellung der drei Länder künftig eine absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen – was Widerspruchsmöglichkeiten deutlich erschweren würde. Warum die Wahrnehmung eines verfassungsmäßigen Rechts, hier ein juristischer Widerspruch, als Unterwanderung deklariert wird, bleibt Geheimnis der Behörde.

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Wer Mitglied in einem verfassungsfeindlichen Verein ist, bringe eine „gesetzesmißachtende Haltung“ zum Ausdruck, die nicht nur vorübergehender Natur sein dürfte, so das Innenministerium. „Es erscheint in diesen Fällen daher sachgerecht, zumindest für einen bestimmten Zeitraum von einer absoluten waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen.“

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Die drei Länder wollen das Bundesinnenministerium um Prüfung bitten, das Waffengesetz weiter zu verschärfen. „Hier müssen wir nachschärfen, damit das nicht umgangen oder unterwandert werden kann“, sagte Innenminister Strobl. Man müsse „gerade an diesem Punkt der Regelung die Schrauben noch einmal anziehen, um Extremisten noch effektiver zu entwaffnen“.

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Die AfD sieht in dem Vorstoß ein politisches Manöver. „Extremisten sollen keine Waffen tragen dürfen – aber wer Extremist ist, entscheidet Strobl“, kommentierte der sicherheitspolitische Sprecher der baden-württembergischen Landtagsfraktion, Hans-Jürgen Goßner die Forderung. Er sprach von einem „billigen Angriff auf politisch mißliebige Personen“. Von Neutralität könne keine Rede sein. (rk)

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Ein Kommentar

  1. Meyer sagt:

    Anstatt ihre Zeit mit juristischen Spielereien hinsichtlich einer formalen Verschärfung des Waffenrechts zu vertrödeln ,sollten sich die Innenminister lieber Gedanken machen ,wie man illegale Waffen aus dem Verkehr zieht und verhindert ,daß demnächst große Mengen von Kriegswaffen aus der Ukraine auf den Schwarzmarkt gelangen .Illegale Waffen in den Händen von arabischen Verbrecherclans und islamischen Terroristen stellen eine vielfach größere Gefahr dar, als angemeldete Waffen in den Händen mutmaßlicher „Rechtsextremer“.

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