Berlin. Wo das Asylrecht zur Farce wird: in den ersten neun Monaten des Jahres 2022 wurden ganze 17 Islamisten, darunter fünf als „Gefährder“ eingestufte Personen, aus Deutschland abgeschoben. Insgesamt hielten sich laut Bundesregierung Ende September 317 dem extremen islamistischen Spektrum zugerechnete Personen in Deutschland auf. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.
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Als „Gefährder“ gilt laut polizeilicher Definition eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme nahelegen, daß sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird.
Faktisch ist die Abschiebung solcher Gefährder aber längst ein zahnloser Tiger – zumindest in Deutschland. Denn im Filz von Behörden und Justiz haben sich zahlreiche Abschiebehemmnisse eingenistet, die die tatsächliche Abschiebung von Gefährdern immer schwerer machen. So können Betroffene z.B. nicht abgeschoben werden, wenn sie als politische oder Kriegsflüchtlinge Schutzstatus genießen bzw. wenn ihnen im Heimatland Menschenrechtsverletzungen drohen, beispielsweise Folter.
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In anderen Fällen werden Abschiebungen von der Staatsanwaltschaft sabotiert, weil gegen die betroffenen Gefährder Straf- oder Ermittlungsverfahren laufen, die durch eine Abschiebung torpediert werden könnten. In weiteren Fällen werden fehlende Paß- oder Ersatzdokumente angeführt. Aber selbst familiäre Bindungen können eine Abschiebung verhindern. (se)
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Und immer schön daran denken wie man solche Leute und ihre Unterstützer mit seinen Steuern finanziert. Auch in Deutschland oder Österreich.
„Muslimischer „Hassprediger“ bezieht Sozialhilfe“
(swissinfo)
„Er war Geldgeber für den Islamischen Staat, lebte im Thurgau aber selber von Sozialhilfe: Bundesanwalt klagt hohes IS-Mitglied an“
(Tagblatt)