Die Chaos-Hauptstadt: Berlin-Wahl muß komplett wiederholt werden

17. November 2022
Die Chaos-Hauptstadt: Berlin-Wahl muß komplett wiederholt werden
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die Blamage ist komplett: die Berliner Chaos-Wahl vom September 2021 muß zur Gänze wiederholt werden. Das verkündete der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch.

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Eine Wahlwiederholung muß nun innerhalb von 90 Tagen erfolgen. Als wahrscheinlicher Termin gilt nach aktuellem Stand der 12. Februar 2023.

Am 26. September 2021 waren – mitten in der Corona-Pandemie – in Berlin auch der Bundestag und die zwölf Bezirksparlamente neugewählt worden. Hinzu kam noch ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Zur gleichen Zeit fand außerdem der Berlin-Marathon statt.

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Zumindest für einen Teil der Berliner Wähler ist auch eine Wiederholung der Bundestagswahl nötig. Der Bundestag beschloß letzte Woche auf der Grundlage einer Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP, daß die Bundestagswahl in 431 Wahlbezirken der Hauptstadt wiederholt werden muß. Im Bundestag wird aber bislang davon ausgegangen, daß der Beschluß vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird.

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Nun richten sich die Augen der Welt auf Berlin und werden besonders genau hinsehen, ob ein Chaos wie im September 2021 diesmal ausbleibt. Um ein erneutes Desaster zu verhindern, sollen diesmal 38.000 statt wie beim letzten Mal 34.000 Wahlhelfer eingesetzt werden. Diese sollen auch besser geschult werden und eine höhere Entschädigung erhalten. In Wahllokalen sollen zudem mehr Wahlurnen aufgestellt werden als beim letzten Mal. (st)

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