Schweiz zeigt Rückgrat: Keine Auslieferung eingefrorener Vermögenswerte an Kiew

9. Oktober 2022
Schweiz zeigt Rückgrat: Keine Auslieferung eingefrorener Vermögenswerte an Kiew
International
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Foto: Symbolbild

Bern/Kiew. Der Westen hat seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine von einer zentralen Säule seiner Werteordnung Abschied genommen: der Rechtssicherheit. Überall in der EU und den USA werden seit Monaten Bankguthaben, aber auch anderes Eigentum russischer Besitzer kurzerhand beschlagnahmt, weil diese auf westlichen Sanktionslisten stehen. Das ist grober Rechtsbruch.

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Daß es auch anders geht und Neutralität kein leeres Wort ist, zeigt die Schweiz. Die Eidgenossen haben sich jetzt zum zweiten Mal einem Ansuchen des ukrainischen Präsidenten Selenskyj widersetzt, eingefrorene Bankguthaben russischer Besitzer kurzerhand an die Ukraine zu überweisen.

Selenskyj hatte die Schweiz vor kurzem abermals darum gebeten, Gelder von reichen Russen und in der Schweiz blockierte Reserven der russischen Zentralbank an die Ukraine zu überweisen. Dazu gab es nun erneut ein klares Nein von den Eidgenossen.

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Die Begründung: das Vermögen von Russen im Wert von 6,7 Milliarden Schweizer Franken (6,9 Milliarden Euro) und insgesamt 15 betroffene Liegenschaften, die betroffen sind, sind nicht beschlagnahmt, sondern nur eingefroren. Das bedeutet, daß die Eigentümer auf ihr Vermögen aktuell keinen Zugriff haben, es ihnen aber noch gehört. Laut der Schweizer Tageszeitung „Blick“ erklärte dazu Fabian Maienfisch, stellvertretender Sprecher des Staatssekretariats für Wirtschaft in der Berner Regierung, gegenüber der russischen Nachrichtenagentur RIA Novosti, daß „die Beschlagnahme von Vermögenswerten im Vergleich zu deren Einfrieren ein „großer Eingriff in die Sicherheit des Eigentums und anderer verfassungsmäßiger Grundrechte sei“. Für die übrigen westlichen Regierungen ist das längst kein Argument mehr. (mü)

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Ein Kommentar

  1. Ali Baba sagt:

    Kurzum; Unsere Bank unsere Festung!

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