Urteile im Bataclan-Prozeß: Lebenslänglich für den Haupttäter

30. Juni 2022
Urteile im Bataclan-Prozeß: Lebenslänglich für den Haupttäter
International
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Foto: Symbolbild

Paris. Im November 2015 ereignete sich in Paris der bislang schlimmste islamistische Terrorangriff in Europa. Ein rund 20-köpfiges islamistisches Terrorkommando stürmte am 13. November den Konzertsaal „Bataclan“ und tötete insgesamt 130 Besucher auf zum Teil bestialische Weise. Die Täter beschossen außerdem Bars und Restaurants in der Umgebung des „Bataclan“, und drei Selbstmordattentäter sprengten sich am gleichen Abend während eines Fußball-Länderspiels in die Luft. Die Tat reklamierte damals die islamistische Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) für sich.

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Jetzt wurden in Paris die Urteile gegen die Täter gesprochen. Der einzige Überlebende des Terrorkommandos, der Hauptangeklagte Salah Abdeslam, wurde schuldig gesprochen, ebenso wie 18 der 19 anderen Angeklagten. Abdeslam wurde des Terrorismus und des Mordes schuldig gesprochen und erhielt lebenslange Haft ohne Bewährungsmöglichkeit. Der Prozeß hatte sich über neun Monate hingezogen.

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Die Staatsanwaltschaft sieht in dem 32jährigen eine Schlüsselfigur der Anschläge. Die Verteidigung forderte mit Blick auf mögliche spätere Haftverkürzungen, Abdeslam keine „langsame Todesstrafe“ zu geben. Er wurde bereits in Belgien zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt und sitzt derzeit in Frankreich unter besonderen Auflagen in Haft.

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Von den weiteren 19 angeklagten Männern wurde sechs der Prozeß in Abwesenheit gemacht. Ein Beschuldigter sitzt in der Türkei in Haft, fünf sollen in Syrien ums Leben gekommen sein. Die Angeklagten sollen unter anderem Papiere besorgt haben, Abdeslam außer Landes geschafft haben oder verhinderte Attentäter sein. (mü)

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