Zweifelhafter „Triumph“: Bundestag kippt Werbeverbot für Abtreibungen

28. Juni 2022
Zweifelhafter „Triumph“: Bundestag kippt Werbeverbot für Abtreibungen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Eine fragwürdige Entscheidung: während fast zeitgleich in den USA das liberale Sexualrecht revidiert wird, geht Deutschland den umgekehrten Weg. Am Freitag hat der Bundestag mit großer Mehrheit die Abschaffung des sogenannten „Werbeverbots“ für Abtreibungen beschlossen. Damit soll der Zugang zu Informationen über eine Abtreibung für ungewollt Schwangere erleichtert werden. Konkret ging es um die Streichung des entsprechenden Gesetzesparagrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch.

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Für die Streichung stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die Linksfraktion, dagegen votierten Union und AfD.

Der Paragraf untersagte bislang Arztpraxen und Kliniken, ausführlich darüber zu informieren, welche unterschiedlichen Methoden für eine Abtreibung es gibt.

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In der Vergangenheit waren Ärzte von Gerichten dafür verurteilt worden, daß sie darüber informierten, Abtreibungen vorzunehmen.

Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), hatte sich vor der Abstimmung gegen eine Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ausgesprochen. „Wir wollen keine öffentliche Werbung für Schwangerschaftsabbrüche etwa im Internet oder in Social Media“, sagte sie im Bundestag. „Ein ungeborenes Kind besitzt Lebensrecht und Menschenwürde von Anfang an. Das Bewußtsein hierfür geht zunehmend verloren, wenn Praxen und Kliniken damit werben, daß bei ihnen ein Schwangerschaftsabbruch besonders gut durchgeführt werden kann, wie wir es aus anderen Ländern ohne Werbeverbot kennen.“

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Bundesfamilienministerin Lisa Paus hingegen feierte das geplante Ende des sogenannten Werbeverbots für Abtreibung als einen „Triumph“. (rk)

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Ein Kommentar

  1. Rigoros sagt:

    Für EINE Abtreibung gibt es – meist – ZWEI einvernehmliche Verursacher. Sie darf auch nicht zur Korrektur von Dummheit und verantwortungslosem Verhalten benutzt werden. Die bewusste/verpflichtende Verhütung (z.b. durch Benutzung eines Kondoms) wenn keine Erzeugung von Nachwuchs beabsichtigt ist, wäre sinnvoller. Aber leider, leider lässt sich damit kein grosses Geld verdienen – aber durchaus mit Abtreibungen und deren möglichen physischen und psychischen Folgen. Und von den gesellschaftlichen und moralischen Folgen für die gesamte Gesellschaft ist auch keine Rede. Auch der Strafkatalog für Vergewaltigungen – die ja zum Alltagsgeschehen geworden sind – sollte in diesem Sinn angepasst werden. Verstand und Verantwortungsgefühl sollten uden Mensch vom Esel unterscheiden.

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