Bankrotterklärung des Staates: BAMF stellt Widerrufsprüfungen vorauseilend ein

11. Juni 2022
Bankrotterklärung des Staates: BAMF stellt Widerrufsprüfungen vorauseilend ein
National
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Foto: Symbolbild

Nürnberg/Berlin. Die deutschen Behörden kommen immer häufiger an ihre Grenzen. Dabei betrifft das Staatsversagen auch essentielle Bereiche. Der jüngste Offenbarungseid kommt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dieses hat die Widerrufsprüfungen, bei denen „Flüchtlinge“ auf den Fortbestand ihrer Schutzgründe geprüft werden, drastisch heruntergefahren. Hatte das BAMF im vergangenen Jahr noch mehr als rund 169.000 Widerrufsverfahren entschieden, ist die Zahl im laufenden Jahr eingebrochen. Bis April konnten nur noch ganze 17.000 Verfahren abgeschlossen werden.

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Den Einbruch schiebt die Behörde offiziell auf „pandemiebedingte Einschränkungen bei der Bearbeitung von Asylverfahren“, die vorrangig bearbeitet werden müßten. Die Regelüberprüfungen im Widerrufsbereich seien deswegen aktuell „zurückgestellt“ worden.

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Doch diese Behauptung trifft vermutlich nicht den Kern des Problems. Aus Behördenkreisen ist zu erfahren, daß das BAMF die Prüfungen in Wirklichkeit vor allem deswegen drastisch heruntergefahren hat, weil man eine von der Regierung angestrebte Änderung im Asylrecht schon vorauseilend umsetzt: die Ampel plant, daß die Überprüfung des Schutzbedarfs nur noch „anlaßbezogen“ erfolgen soll, nicht mehr wie bisher regulär bei allen „Flüchtlingen“ nach spätestens drei Jahren.

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Dabei hatten die Widerrufsprüfungen auch in der Vergangenheit oft schon Alibi-Charakter: nur ein Bruchteil der Verfahren wurde zulasten der „Flüchtlinge“ entschieden. 2021 waren es ganze 3,9 Prozent, in den ersten Monaten dieses Jahres 6,9 Prozent. Die in diesem Jahr höhere Quote hänge damit zusammen, daß die anlaßlose Überprüfung bereits weitgehend eingestellt worden sei, heißt es vonseiten der Migrationsbehörden. Das BAMF werde nun meist nur noch dann tätig, wenn es Hinweise aus den Behörden erhalte, die den Schutztitel in Frage stellten. (rk)

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