Kiel/Plön. Es mutet an wie die Rache des Corona-Maßnahmenstaats: der Mikrobiologe und Bestsellerautor Prof. Sucharit Bhakdi, während der „Pandemie“ einer der prominentesten Warner vor der mRNA-Impfung, sieht sich jetzt mit einer Anzeige wegen „Volksverhetzung“ konfrontiert.
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Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein wirft Bhakdi vor, in einem Interview im April 2021 im Zusammenhang mit kritischen Äußerungen über die Impfpolitik Israels mit generalisierenden Aussagen auch gegenüber in Deutschland lebenden Juden zum Haß aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht zu haben.
Außerdem soll Bhakdi bei einer Wahlkampfveranstaltung am 24. September 2021 in Kiel eine Rede gehalten haben, in der er von der Zulassung von Covid-19-Impfstoffen in Zusammenhang mit einem „Endziel” sprach. Er habe von einem „zweiten Holocaust“ gesprochen, wodurch das Schicksal von Juden unter der NS-Herrschaft verharmlost worden sein soll.
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Die Staatsanwaltschaft Kiel hatte ein diesbezügliches Ermittlungsverfahren gegen Bhakdi zunächst eingestellt. Später nahm es die Generalstaatsanwaltschaft wieder auf. Das Verfahren soll am Amtsgericht Plön verhandelt werden.
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Bhakdi war Professor für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene in Mainz. Sein Buch „Corona Fehlalarm?” war eines der meistverkauften Sachbücher des Jahres 2020. (rk)
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Die haben dieses Land voll vor die Wand gefahren. Wirtschaftlich, Gesellschaftlich und auch in seinen Grundwerten.
Hoffentlich läßt sich diese Elite regelmäßig in kurzen Abständen gegen Corona impfen. Dann hat die Freiheit vielleicht doch noch eine Chance.
Die sollen bloß ihre schmierigen Finger von Bhakdi lassen, die Anwürfe sind unzulässig
und unbegründet !
Versetehe ich nicht. Wer sollte sich denn jetzt verhetzt fühlen? In einer Demokratie und laut Grundgesetz kann jeder Bürger seine Meinung frei äußern. Das macht doch unser Tierarzt/Gesundheitsminister täglich, teilweise mit offensichtlichen Lügen und durch Weglassen von Tatsachen. Oder ist es eher so, dass auch diese aus Steuergeldern alimentierte Spezies in den Staatsanwaltschaften, sich berufen fühlt über den Souverän, gegen dessen Willen, in Form eines Anstaltsarztes zu wachen.
Meinung frei äußern, ja. Aber nicht herausschreien. Die Grenzen der Meinungsfreiheit liegen völlig zu Recht da, wo gegen die Rechte Dritter verstoßen wird. Und wenn sich der Sachverhalt so zugetragen hat, wie hier dargelegt, ist das hier der Fall.