Karlsruhe verweigert sich: Klagen gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht werden nicht angenommen

11. Mai 2022
Karlsruhe verweigert sich: Klagen gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht werden nicht angenommen
National
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Foto: Symbolbild

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht weigert sich offenbar systematisch, Klagen gegen die seit März geltende „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ auch nur anzunehmen. Mehrere hundert von der Impfpflicht Betroffene – Ärzte und Pfleger – haben in den letzten Wochen aus verschiedenen Gründen dagegen geklagt und Verfassungsbeschwerde gegen § 20a Infektionsschutzgesetz erhoben. Ganze 215 Anträge dazu sind in Karlsruhe mittlerweile eingegangen. Doch das bundesdeutsche Höchstgericht bleibt untätig.

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Mehr noch: die Annahme von Verfassungsbeschwerden gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Die Begründung, die das Gericht liefert, ist stereotyp und besteht meist nur aus einem einzigen Satz: die Beschwerde sei durch den Prozeßbevollmächtigten – angeblich – mangelhaft begründet worden. Gegen diese systematische Rechtsverweigerung – es geht immerhin um die Vernichtung der beruflichen Existenz der Betroffenen – beginnen Rechtsanwälte nun zunehmend Sturm zu laufen.

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Die in Karlsruhe abgewiesenen Kläger haben einstweilen nur noch die Möglichkeit einer Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte; dieser kann aber Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht aufheben, er könnte die Bundesrepublik Deutschland nur wegen Verletzung des Fair-Trial-Grundsatzes aus Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilen. Doch das kann dauern – und den Betroffenen hilft das in ihrem Rechtskampf auch nicht weiter. (rk)

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3 Kommentare

  1. Felix Schreiber sagt:

    Staatsanwaltschaften und Verfassungsgericht sind untergeordnete Einrichtungen der Exekutive.

  2. Ralf Beez oberfeldwebel der Reserve sagt:

    Da kann es nur eine Antwort geben: Abschaffen

    Und NEUBEGINN mit UNABHÄNGIGEN RICHTERN ! ! !

  3. Jürgen Rossel sagt:

    Bundesverfassungsgericht?

    Ist doch nur ein verlängerter Arm unser jeweiligen regierenden!

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