Justiz gegen Corona-kritischen Mediziner: 50.000 Euro Strafe für falsche Maskenatteste

9. Mai 2022
Justiz gegen Corona-kritischen Mediziner: 50.000 Euro Strafe für falsche Maskenatteste
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Passau. Trotz diverser „Lockerungen“ ist das Corona-Regime noch lange nicht am Ende. In Passau hat jetzt das Amtsgericht einen Arzt zu einer Rekordstrafe verurteilt – wegen Ausstellung falscher Maskenatteste. Der Gynäkologe Ronald Weikl wurde zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und zur Zahlung von 50.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen verurteilt. Nur das Berufsverbot wurde ihm von den Richtern erspart. Weikl darf aber künftig keine Maskenatteste mehr ausstellen.

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Weikl hatte im Sommer 2020 Dutzende Masken-Befreiungsatteste ausgestellt. Dies sei nötig gewesen, um die Patienten gesund zu erhalten, lautete seine Begründung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft sah darin ein „grobes Verletzen beruflicher Pflichten“ und forderte eine dreieinhalbjährige Haftstrafe.

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Das Gericht führte in seinem Urteil aus, die Maskenatteste seien unrichtig gewesen, weil Weikl keine persönlichen Untersuchungen vorgenommen habe. 2021 hatte der Arzt bereits eine Hausdurchsuchung durch zwei Polizeieinheiten mit je zehn Beamten über sich ergehen lassen müssen.

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Verteidiger Andreas Geipel sagte dem Bayerischen Rundfunk gegenüber, die mündliche Urteils-Begründung sei eine Themaverfehlung gewesen, zentrale Argumente der Verteidigung seien nicht gewürdigt worden. Weikl selbst sagte dazu: „Ich habe das gemacht, was von einem Arzt zu verlangen ist. Und ich bleibe dabei: Die wissenschaftliche Faktenlage spricht gegen die Maskenpflicht.“

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Weikl hat gemeinsam mit Sucharit Bhakdi den Verein „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ gegründet. Über diesen fabuliert der Bayerische Rundfunk: „Der Verein verbreitet Fehlinformationen über die Pandemie und Impfungen.“ Gegen das Urteil von Passau will der Mediziner Widerspruch einlegen. (st)

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Ein Kommentar

  1. Deutsche Haltung sagt:

    Dass Maskentragen eine Belastung und damit eine Schwächung des Körpers bedeutet, ist seit Menschengedenken bekannt. Deshalb gab es auch schon lange Arbeitsschutzbestimmungen für Maskenträger.

    Was bitte soll daher nun ein „falsches“ Masken-Attest sein?

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