Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Impfpflicht bei der Bundeswehr: Bhakdi als Sachverständiger

5. Mai 2022
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Impfpflicht bei der Bundeswehr: Bhakdi als Sachverständiger
National
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Foto: Symbolbild

Leipzig. In der Bundeswehr gilt eine Corona-Impfpflicht. Wer sich weigert, muß mit disziplinarischen Maßnahmen und anderen Benachteiligungen rechnen. Zwei Offiziere der Luftwaffe akzeptieren das nicht und klagten vor dem Bundesverwaltungsgericht. Sie wehren sich dagegen, daß die Corona-Impfung in die Liste von Impfungen aufgenommen wurde, die für Soldaten verbindlich sind. Sie sehen dabei vor allem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt.

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Die Beschwerden der Soldaten wurden vor dem 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts ausführlich mündlich verhandelt. Die Anwälte der beiden Offiziere stellten in Frage, daß die Corona-Impfung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten geeignet sei. Sie bezweifelten auch, daß Covid-19 überhaupt eine gefährliche Erkrankung sei – insbesondere für die Berufsgruppe der Soldaten. Für die Verhandlung in Leipzig hatten sie als Sachverständige unter anderem die Professoren Sucharit Bhakdi und Arne Burkhardt benannt.

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Mediziner der Bundeswehr betonten dagegen, daß sehr wohl auch bei Soldaten schwere Corona-Fälle aufgetreten seien. Außerdem sei die Impfung entscheidend, um die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte sicherzustellen.

Ein Urteil erging in der ersten Verhandlung am Montag noch nicht. Es soll voraussichtlich im Juni verkündet werden. (st)

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Ein Kommentar

  1. Ralf Beez oberfeldwebel der Reserve sagt:

    Streng nach Faktenlage hätte schon ein Urteil gefällt werden können und zwar die
    Aufhebung der Einrichtungsbezogenen Impflicht und das es eine individuelle Ent –
    scheidung ist, ob man sich impfen läßt oder nicht !

    Auf was will man noch warten ?

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