Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Budapest: „In einigen Bereichen kann Ungarn nicht nachgeben“

30. April 2022
Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Budapest: „In einigen Bereichen kann Ungarn nicht nachgeben“
International
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Foto: Symbolbild

Budapest. Die ungarische Regierung hat sich jetzt zum sogenannten „Rechtsstaatlichkeitsverfahren“ geäußert, daß die EU-Komission dieser Tage gegen Budapest auf den Weg gebracht hat. Der ungarische Kanzleramtsminister Gulyás verwies dabei auf den immensen Zuspruch, den die „politische Gemeinschaft der regierenden Fidesz-KDNP“ bei der jüngsten Parlamentswahl am 3. April vonseiten des Wählers erhalten habe. Angesichts dieser Unterstützung durch den ungarischen Souverän gebe es „Bereiche, in denen Ungarn nicht nachgeben kann“, sagte Gulyás.

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Das Schreiben aus Brüssel enthalte überdies  „lediglich Vorschläge, über die wir seit Monaten mit der Kommission diskutieren“, und „wir haben bereits in einer Reihe von Bereichen gemeinsame Lösungen gefunden, selbst in Bereichen, in denen wir die Legitimität des Vorschlags nicht anerkennen“. Es gebe „keinen Punkt“, an dem keine Einigung oder Lösung möglich sei.

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Es gebe allerdings Bereiche, in denen Ungarn keine Zugeständnisse machen könne. Dazu gehöre, daß sich Ungarn aus dem aktuellen Krieg in der Ukraine heraushalten müsse. Auch das im Westen umstrittene ungarische „Kinderschutzgesetz“ zählt laut Gulyás dazu. Die Regierung beabsichtige nicht, das Kinderschutzgesetz im Lichte des Referendumsergebnisses zu ändern.

Weiterer Streit mit Brüssel ist mithin vorprogrammiert. (mü)

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Ein Kommentar

  1. Vasary sagt:

    Lang lebe Viktor Orban!

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