Klare Ansage aus Karlsruhe: Bayerischer Verfassungsschutz agiert teils verfassungswidrig

28. April 2022
Klare Ansage aus Karlsruhe: Bayerischer Verfassungsschutz agiert teils verfassungswidrig
National
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Foto: Symbolbild

Karlsruhe/München. Es ist zumindest ein kleiner Erfolg für den Rechtsstaat: das Karlsruher Bundesverfassungsgericht hält das Agieren des bayerischen Verfassungsschutzes in Teilen für verfassungswidrig. Das jetzt beanstandete Gesetz von 2016 hatte unter anderem Wohnungsüberwachungen erleichtert.

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Doch die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete zahlreiche Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz des Freistaats.

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Das Gesetz trat am 1. August 2016 in Kraft und machte dem bayerischen Verfassungsschutz unter anderem die akustische Wohnungsüberwachung, die Onlinedurchsuchung und den Einsatz verdeckter Ermittler und V-Leute gegen mißliebige politische Konkurrenz leichter.

Bayern hat nun bis zum 31. Juli 2023 Zeit, die Grundrechtsverstöße zu beseitigen. Bis dahin kann das Gesetz nur unter Auflagen angewendet werden.

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Schon bei seiner Einführung war das Gesetz umstritten und wurde allein mit den Stimmen der CSU im Landtag verabschiedet. (st)

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Ein Kommentar

  1. Ralf Beez oberfeldwebel der Reserve sagt:

    Als Bayer aus der Oberpfalz freut mich diese Klatsche natürlich ganz besonders !

    Wenn man aber genau hinsieht, wurde hier für einen Ausländer Recht verbogen, was
    äußerst bedenklich ist !

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