Leipzig/Mannheim. Der ganz normale Wahnsinn der bundesdeutschen Asyl- und Zuwanderungspolitik ist immer noch steigerungsfähig. Jetzt ist neben dem steigenden Meeresspiegel oder sexueller Diskriminierung noch ein weiterer Asylgrund dazugekommen: die schlechte Wirtschaftslage.
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Schwer zu glauben, aber mit dieser Begründung hat jetzt ein Afghane vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erfolgreich gegen seine Abschiebung geklagt. Grund ist demnach die schlechte wirtschaftliche Lage in seinem Heimatland infolge der Corona-„Pandemie“. Durch diese sei es auch leistungsfähigen, alleinstehenden erwachsenen Rückkehrern aus dem Ausland nicht ohne weiteres möglich, mit einer sicheren Existenz zu leben, urteilte das Gericht.
Nur bei „Vorliegen besonderer begünstigender Umstände“ sei es in ihre Heimat abgeschobenen Afghanen möglich, „auf legalem Wege ihre elementarsten Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene zu befriedigen“. Die Existenzsicherung müsse aber für einen „absehbaren Zeitraum“ zu befriedigen sein.
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Das Bundesverwaltungsgericht verwies den Fall zurück an den Verwaltungsgerichtshof Mannheim, der ihn im Lichte der Entscheidung des obersten deutschen Verwaltungsgerichts jetzt neu bewerten muß. (st)
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Man könnte das – in einem echten Rechtsstaat – auch Rechtsbeugung auf höchstem Niveau nennen.
Aber wer sich noch wundert, hat nichts verstanden.
Die Existenzsicherung müsse aber für einen „absehbaren Zeitraum“ zu
befriedigen sein!
Wahrscheinlich lassen wir uns alle hier zur Existenzsicherung für einen
unabsehbaren Zeitraum alimentieren bzw befriedigen lassen!
Demnächst wird auch „schlechtes Wetter“ und „mieses Fernsehprogramm“ im Herkunftsland als Asylgrund anerkannt.
Wahnsinn der bundesdeutschen Asyl- und Zuwanderungspolitik „. Ein Schrit nach vorne
zwei Schritte zurueck…wie in russischer Ballettschule!