Der tiefe Fall des Gil Ofarim: „Antisemitische Beleidigung“ erlogen? – Staatsanwaltschaft bringt ihn vor Gericht

1. April 2022
Der tiefe Fall des Gil Ofarim: „Antisemitische Beleidigung“ erlogen? – Staatsanwaltschaft bringt ihn vor Gericht
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Leipzig. Um Gil Ofarim ist es in den letzten Monaten wieder sehr still geworden. Der B-Promi und Rockmusiker hatte im Oktober bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, weil er angeblich im Leipziger Westin-Hotel beim Einchecken stark diskriminiert wurde – ein Hotelmitarbeiter soll ihn, der dem jüdischen Glauben angehört, „antisemitisch“ beleidigt haben. Demnach sei er in dem Leipziger Hotel, das zur Mariott-Gruppe gehört, zum Ablegen seiner Davidstern-Kette gedrängt worden.

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Der Fall schlug hohe Wellen. Über das Leipziger Hotel brach ein Sturm der Empörung herein, Menschenketten wurden organisiert. Nur: von Ofarims Anschuldigungen gegen den Hotelmitarbeiter ist inzwischen nicht mehr viel übrig – in den Augen der Staatsanwaltschaft zu wenig, um eine Anklage zu rechtfertigen. Das Verfahren wurde eingestellt.

Bei den Ermittlungen war ein Überwachungsvideo des Hotels aufgetaucht, aus dem hervorging, daß Ofarim am fraglichen Tag beim Einchecken überhaupt kein Davidstern-Kettchen trug.

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Dafür sieht sich nun Ofarim selbst einer Anklage der Leipziger Staatsanwaltschaft gegenüber – wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung in zwei Fällen. Die Staatsanwaltschaft sei nach umfangreichen Zeugenvernehmungen und einer aufwendigen Rekonstruktion der Ereignisse im Hotel überzeugt, daß sich „das Geschehen, wie es von Gil Ofarim geschildert worden ist, tatsächlich so nicht ereignet“ habe.

Es bestehe vielmehr hinreichender Tatverdacht, daß Ofarim sein Video mit dem Wissen um die Unwahrheit seiner Äußerungen und in Kenntnis der sich daraus für den betroffenen Hotelmitarbeiter ergebenden ehrverletzenden und in der öffentlichen Meinung herabwürdigenden Folgen veröffentlicht habe. Außerdem werde Ofarim vorgeworfen, bei einer polizeilichen Vernehmung den falschen Geschehensablauf wiederholt und außerdem ausdrücklich angezeigt zu haben.

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Aufgrund der großen öffentlichen Wirkung des Falls sei die Anklage am Landgericht und nicht am Amtsgericht erhoben worden. Ofarim drohen nun bis zu fünf Jahre Haft. Ein Prozeßtermin steht noch aus. (rk)

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Ein Kommentar

  1. Omas Bioladen sagt:

    Bei dem heißt das falsche Verdächtigung, bei jedem Deutschen würde das perfide Hetze und Judenhaß genannt werden. Ja, ja, zweierlei Maß wo man auch hinschaut.

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