Nach Ansage des Bautzener Vize-Landrats: Der Corona-Maßnahmenstaat bröckelt

27. Januar 2022
Nach Ansage des Bautzener Vize-Landrats: Der Corona-Maßnahmenstaat bröckelt
National
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Foto: Symbolbild

Dresden/Bautzen. In Sachsen werden Risse im Corona-Maßnahmenstaat sichtbar. Am Montag hatte der Bautzener Vize-Landrat Witschas mit Blick auf die ohnehin angespannte Personalsituation angekündigt, er werde die Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen, die zum 16. März in Kraft treten soll, in seinem Landkreis nicht umsetzen. Schon einen Tag später kam von der Sächsischen Staatsregierung ein nachdrückliches Dementi.

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Der stellvertretende Ministerpräsident Martin Dulig (SPD) sagte am Dienstag nach einer Kabinettssitzung, das Gebaren des Kommunalpolitikers sei „inakzeptabel“. Man dürfe „nicht zulassen, daß zu einem Rechtsbruch aufgerufen“ wird. Auch ein Landkreis müsse sich an „Recht und Gesetz halten“.

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Dulig bezichtigte den Vize-Landrat Udo Witschas sogar der Lüge. Dieser könne „nicht darüber entscheiden, eine gesetzliche Regelung anzuwenden oder auch nicht“, empörte sich der sächsische Wirtschaftsminister. Er verurteile „das Verhalten von Herrn Witschas auf das Schärfste“.

In Sachsen sind laut Sozialministerin Köpping (SPD) nur etwa 65 Prozent der rund 300.000 Arbeitskräfte im medizinischen und pflegerischen Bereich geimpft. Ein plötzlicher Ausfall von 100.000 dieser Beschäftigten könnte in einer medizinischen und sozialen Katastrophe enden.

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Ob sich mit Ministerweisungen wie aus Dresden die weitere Erosion des Corona-Maßnahmenstaates aufhalten läßt, ist fraglich. Denn nur einen Tag nach Bautzen legte der Landkreis Vorpommern-Greifswald nach – auch dort wird man nach eigenen Angaben die Impfpflicht für Mitarbeiter von Pflegeheimen und Krankenhäusern nicht durchsetzen. Man stelle fest, „daß mit den ganzen anderen coronabedingten Maßnahmen, die wir schon seit zwei Jahren tragen, das Gesundheitsamt und auch große Teile der Verwaltung völlig ausgelastet sind“, sagte Landkreissprecher Achim Froitzheim der dpa. „Die Kontrolle und Durchsetzung dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht können wir deshalb nicht erfüllen.“ (rk)

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Ein Kommentar

  1. hans sagt:

    da fragt man sich doch, wer Rechtsbruch begeht.

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