Referendum zum ungarischen Kinderschutzgesetz: NGO´s werben für ungültige Stimmen

15. Januar 2022
Referendum zum ungarischen Kinderschutzgesetz: NGO´s werben für ungültige Stimmen
International
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Foto: Symbolbild

Budapest. Entgegen dem landläufigen, von den meisten Mainstream-Medien verbreiteten Bild über Ungarn gibt es in dem südosteuropäischen Land demokratische Mitbestimmungmöglichkeiten, von denen der durchschnittliche EU-Europäer nur träumen kann. Eine feste Instanz sind etwa Volksbefragungen zu wichtigen Themen. Weil das Thema Ungarn bewegt, soll im April nun eine Volksabstimmung zum im Westen umstrittenen ungarischen Kinderschutzgesetz stattfinden.

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Einige Nichtregierungsorganisationen offenbaren vor diesem Hintergrund ein seltsamtes Demokratieverständnis: sie rufen dazu auf, ungültige Stimmen abzugeben, „damit wir alle in Ungarn in Sicherheit und Gleichheit leben können“.

Die Organisationen, unter ihnen neben Amnesty International und dem Ungarischen Helsinki-Komitee vor allem LGBTIQ-Organisationen, argumentieren in einer Erklärung: „Die Volkabstimmung ist aus zwei Gründen besonders gemein. Einerseits wird in der Formulierung der Fragen die Vorstellung erweckt, daß die Jugendlichen dadurch verletzt werden, wenn sie etwas über die sexuellen Minderheiten erfahren, andererseits verletzt sie die Würde der LGBTIQ-Menschen.“ Durch eine ungültige Stimmabgabe soll nun erreicht werden, daß das Referendum das erforderliche Quorum an teilnehmenden Wählern nicht erreicht und damit ungültig wird.

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Bei der Volksabstimmung zum Kinderschutz werden dem ungarischen Souverän folgende Fragen vorgelegt:

„Sind Sie dafür, daß Kinder in öffentlichen Schulen ohne elterliche Zustimmung an einem Unterricht über sexuelle Orientierungen teilnehmen?

Sind Sie dafür, daß Kindern Informationen über geschlechtsangleichende Behandlungen gegeben werden?

Sind Sie dafür, daß Medieninhalte sexueller Natur, die sich auf die Entwicklung von Kindern auswirken, ihnen ohne Einschränkungen präsentiert werden dürfen?

Sind Sie dafür, daß Medieninhalte, die Geschlechtsumwandlungen darstellen, Kindern gezeigt werden?“ (mü)

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Ein Kommentar

  1. Bernd Sydow. sagt:

    Wohl kaum ein mit klarem Verstand ausgestatteter Mensch wird bestreiten, daß Kinder ein Recht auf ihre Kindheit haben. Aber Kindheit ist ihrem Wesen nach asexuell (nicht-sexuell)! Wer Kinder zu früh mit der Sexualität von Erwachsenen konfrontiert – erst recht wenn es sich um unnatürlich-abnorme handelt -, raubt den Kindern ihre Kindheit und tut selbigen damit nichts Gutes. Kinderpsychologen bestätigen das, weshalb der Staat per Gesetz dafür sorgen muß, daß eine derartige Verletzung von Kinderseelen zumindest im Schulunterricht nicht stattfindet.

    Ungarn – sprich: Präsident Orban – geht mit dem „Gesetz zum Schutz der Kinder vor Frühsexualisierung“ – oder wie es in Ungarn heißen mag – genau den richtigen Weg! Er befragt sein Volk, wie es zu den einzelnen Punkten dieses Gesetzes steht. Daß einige Nichtregierungsorganisationen mit perfiden Tricks und hanebüchenen Begründungen das Referendum zum Scheitern zu bringen gedenken, zeigt deren verlogenes Demokratieverständnis und deren Verachtung für das ungarische Volk. Meiner Vermutung nach hat hier auch der gebürtige Ungar George Soros, in meinen Augen ein Verräter am ungarischen Volk, seine Hände im Spiel.

    Ich bin mir aber sicher, daß die ungarischen Bürger so klug sind, beim Referendum so viele gültige Stimmen abzugeben, so daß die Volksabstimmung über das überaus wichtige Gesetz im April stattfinden kann!

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