AfD soll keinen Ausschußvorsitz bekommen: Karlsruhe soll es richten

10. Januar 2022
AfD soll keinen Ausschußvorsitz bekommen: Karlsruhe soll es richten
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die AfD sieht sich auch im neuen Bundestag massiv diskriminiert und zieht deshalb vor das Bundesverfassungsgericht. Konkret geht es um die Verweigerung eines Ausschußvorsitzes.

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Bei den Verhandlungen Mitte Dezember wurde die AfD von den vorgeblich „demokratischen“ Parteien im Bundestag gleich mehrfach ausgebremst. Im Innenausschuß wurde der Kandidat der AfD-Fraktion, Martin Hess, mit großer Mehrheit als Vorsitzender abgelehnt. Zuvor waren bereits die AfD-Kandidaten für den Gesundheitsausschuß und den Ausschuß für Entwicklungszusammenarbeit, die Abgeordneten Jörg Schneider und Dietmar Friedhoff, abgelehnt worden.

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Normalerweise werden die Ausschußvorsitzenden nach einem bestimmten Procedere vergeben, wobei die Fraktionsgröße eine Rolle spielt: die größte Fraktion darf sich zuerst einen Ausschuß aussuchen, dann die zweitgrößte, die drittgrößte und so weiter. Bei der AfD, die im neuen Bundestag mit immer noch 10,3 Prozent vertreten ist, wollen die etablierten Fraktionen dieses Procedere aber nicht einhalten – sie soll nach ihrem Willen leer ausgehen.

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Die AfD will dies nicht akzeptieren und leitete deshalb bereits am 31. Dezember ein Organstreitverfahren beim Karlsruher Bundesverfassungsgericht ein. Es handle sich um eine Mißachtung des Rechts auf gleichberechtigte und faire Mitwirkung im Parlament und einen Verstoß gegen grundgesetzlich verankerte Demokratieprinzipien, begründete die AfD-Fraktion ihren Schritt und den dazugehörigen Eil-Antrag. Fraktionsgeschäftsführer und Justiziar Stephan Brandner sprach von einem „Bruch jahrzehntelanger Gepflogenheiten“. (se)

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Ein Kommentar

  1. Emilia Vasary sagt:

    Die AfD soll sich überhaupt mehr gegen diese Ungerechtigkeiten seitens der infantilen sog. „Demokraten“ wehren. Nicht jammern, klagen! Das ist richtig.

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