Top-Juristen kritisieren Schikanen für Corona-Demos: „Das führt zur Radikalisierung“

20. Dezember 2021
Top-Juristen kritisieren Schikanen für Corona-Demos: „Das führt zur Radikalisierung“
National
2
Foto: Symbolbild

Berlin/Frankfurt. Mehrere renommierte Top-Juristen halten die von der Politik verhängten Beschränkungen für Demonstrationen in Sachsen und Thüringen für verfassungswidrig. Dort sind Proteste gegen die Corona-Regelungen derzeit nur ortsfest und mit maximalen Teilnehmerzahlen von zehn beziehungsweise 35 Personen zulässig.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Der Verfassungsrechtler Prof. Oliver Lepsius von der Universität Münster ließ die „Welt“ dazu wissen: „Es ist verfassungswidrig, ausschließlich Versammlungen mit maximal zehn Teilnehmern zuzulassen.“ Und: „Ein Protest muß sich auch in einer hinreichenden Teilnehmerzahl ausdrücken können.“

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Auch die Beschränkung auf maximal 35 Teilnehmer in Thüringen sei grenzwertig. „Der Staat muß sich Bedingungen ausdenken, unter denen die Versammlungsfreiheit wahrgenommen werden kann. Hier denkt er sich nur Bedingungen aus, sie zu unterbinden.“

Nun befürchtet der Rechtsprofessor als Folge der Behördenauflagen „eine Radikalisierung in die Illegalität“. Der Staat dürfe sich nicht „einseitig zum Gesundheitsschutz bekennen, sondern muß in einem Konflikt der Rechtsgüter beiden Rechten Rechnung tragen“.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Auch Clemens Arzt, Professor für Staatsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, hält es für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, die Anzahl von Teilnehmern pauschal durch eine Verordnung zu beschränken, wenn diese Anzahl von Menschen in anderen Zusammenhängen nicht verboten ist. „Wenn vorweihnachtliches Gedränge in der Fußgängerzone akzeptiert wird, kann dies bei einer Versammlung kaum verboten werden“, argumentiert er.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Auch die Verfassungsrechtlerin Berit Völzmann von der Goethe-Universität Frankfurt am Main sieht die Gewichte in Thüringen und Sachsen verschoben: „Der Gesundheitsschutz darf die Bedeutung der Versammlungsfreiheit nicht untergehen lassen. Eine völlige Risikofreiheit im Sinne einer absoluten infektionsschutzrechtlichen Unbedenklichkeit ist nicht erforderlich“, sagt sie. „Es ist wichtig, daß sich gerade auch die Menschen artikulieren können, die das Gefühl haben, daß alles falsch läuft.“ (rk)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

 1,742 Leser gesamt

2 Kommentare

  1. […] konjunktionKardinal warnt vor Überwachungsstaat mit „totaler Kontrolle“ — reitschusterTop-Juristen kritisieren Schikanen für Corona-Demos: „Das führt zur Radikalisierung“ — z…NATO schaltet auf Kriegskurs: Osterweiterung geht weiter – keine Kompromisse mehr mit Moskau […]

  2. esadv sagt:

    Ich vermute, dass man in erster Linie neue Netzwerke verhindern will. Es wird immer wieder davon gesprochen und berichtet, dass „Rechtsextremisten“ „Anschluß“ auf solchen Demos suchten bei „Bürgern aus der Mitte der Gesellschaft“.
    Es wird also alles unternommen, die Gesellschaft von gewissen Leuten und Sichtweisen reinzuhalten.
    Dass man ein Infektionsgeschehen reduzieren wolle, ist meines Erachtens nur ein vorgeschobener Grund.
    Und es ist tatsächlich auch so, dass der Bürger der Mitte in einer Blase lebt, aus der Leute und Sichtweisen systematisch aussortiert bzw. abgedrängt werden. Vermutlich auch nicht erst seit neulich. Diese Blase ist aber selber hochproblematisch, weil in ihr keine Auseinandersetzungen stattfinden und durchlebt werden und die Leute darin unreflektiert und spießig sind und mit ihnen keine Unterhaltung mehr möglich ist.
    Ich habe mich spätestens seit der Pandemie-Politik aus dieser Blase verabschiedet und bemühe mich nun, zumindest ein kritischer Bürger und kein Ja-Sager zu sein.

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.