Weil sie Kinder vor Zwangsehen schützen wollte: Dänische Ex-Ministerin soll hinter Gitter

15. Dezember 2021
Weil sie Kinder vor Zwangsehen schützen wollte: Dänische Ex-Ministerin soll hinter Gitter
International
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Foto: Symbolbild

Kopenhagen. Ein unfaßbarer Fall von institutioneller Inländerfeindlichkeit: die frühere dänische Integrationsministerin Inger Støjberg soll ins Gefängnis. Ihr Vergehen: sie hat in ihrer Eigenschaft als Ausländer- und Integrationsministerin asylsuchende Paare aus Syrien getrennt, weil sie Minderjährige vor Kinderehen schützen wollte. Ein Gericht ist jetzt der Meinung, das sei widerrechtlich, und verurteilte sie zu einer Haftstrafe.

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Das Reichsgericht in Kopenhagen befand die Ex-Ministerin für schuldig, im Falle der Trennung von mehreren asylsuchenden syrischen Paaren vorsätzlich unrechtmäßig gehandelt zu haben. Von 26 Richtern hielt sie nur einer für unschuldig. Eine Berufungsinstanz gibt es nicht. Ob sie die Haft aber tatsächlich antreten muß oder zum Beispiel als Hausarrest mit elektronischer Fußfessel verbüßen darf, ist noch offen.

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Inger Støjberg war Mitglied der rechtskonservativen Partei Venstre und von 2015 bis 2019 Ministerin unter Ministerpräsident Lars Løkke Rasmussen. Sie soll mit einer Anweisung von Anfang 2016 bei insgesamt 23 Paaren syrischer Asylbewerber eine Trennung angeordnet haben, weil die Frau jeweils minderjährig war. Auf Facebook hatte sie im Februar 2016 geschrieben, es sei völlig inakzeptabel, „daß Kinderbräute mit ihren Ehepartnern in dänischen Asylzentren untergebracht werden“. So wurden die Ehepartner nach der Anweisung in unterschiedlichen Asylbewerberheimen untergebracht.

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Die Ex-Ministerin bestritt die Vorwürfe. Sie sagte nach der Urteilsverkündung, sie sei sehr überrascht. Der einzige Richter, der sie freisprechen wollte, vermerkte in seiner Begründung, es gebe keine Beweise, daß sie sich schuldig gemacht habe. Ihre Entscheidung, die bisherige Unterbringungspraxis zu ändern, habe auf dem Wunsch beruht, Minderjährige vor Zwangsheiraten und erzwungenem Zusammenleben zu schützen. (mü)

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2 Kommentare

  1. Kaffeeschlürfer sagt:

    Um das beurteilen zu können, bräuchte man vernünftige Informationen und nicht nur emotional aufgeladene Schlagworte wie „Kinderehen“. Wie viele der Ehefrauen waren denn überhaupt Kinder? Wie viele waren Jugendliche, deren Ehen nach der Gesetzeslage des Aufnahmelandes eindeutig ungültig waren, weil sie selbst für eine Eheschließung per Ausnahmegenehmigung zu jung waren? Wie viele waren für eine solche Ausnahmegenehmigung alt genug, ohne reif genug zu sein? Und wie ist die Feststellung dieser Unreife geregelt? Fragen über Fragen.

  2. Pack sagt:

    Offensichtlich gilt da schon die Scharia !

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