Woolworth zieht vor Gericht: 2G verletzt Gleichheitsgrundsatz, Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie

11. Dezember 2021
Woolworth zieht vor Gericht: 2G verletzt Gleichheitsgrundsatz, Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie
Wirtschaft
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Foto: Symbolbild

Münster. Während sich dieser Tage 150 internationale Firmen für eine großangelegte Werbekampagne zugunsten der Corona-Impfung einspannen ließen (wir berichteten), gibt es wenigstens vereinzelt Widerstand: die Kaufhauskette Woolworth will die von der Politik verhängte 2G-Regel im Einzelhandel nicht hinnehmen und klagt vor Gericht. Unter anderem sieht das Unternehmen den Gleichheitsgrundsatz verletzt.

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Woolworth hat deshalb beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Klage eingereicht. Ein Gerichtssprecher sagte in Münster, das Unternehmen wolle im Eilverfahren die vorläufige Außervollzugsetzung der Regelung in NRW erreichen.

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Nach der 2G-Regelung haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu vielen Läden. Ausgenommen von der Verschärfung der Corona-Regeln sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Drogerien. Das Unternehmen sieht in der 2G-Regel einen unangemessenen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie sowie einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, teilte das OVG mit.

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Woolworth argumentiert, daß die Einführung der 2G-Regel unverhältnismäßig und unangemessen sei. Denn es sei zweifelhaft, ob vom Einzelhandel angesichts der vorhandenen Schutzmaßnahmen wie der Maskenpflicht überhaupt signifikante Infektionsgefahren ausgingen.

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Hätte die Kaufhauskette mit ihrer Normenkontrollklage Erfolg, würden davon nicht nur die Woolworth-Filialen profitieren, sondern auch alle anderen Einzelhändler in NRW. (rk)

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Ein Kommentar

  1. Freund-Feind?! sagt:

    Das ist aber schon ein „Laden“ mit muslimischem Sortiment -oder vertue ich mich das die damals (bei der neu-Ausrichtung) eben damit geworben…. ?!

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