Das Kleingedruckte der Impfpflicht: Corona-Häftlinge in Österreich sollen Haft selbst bezahlen

8. Dezember 2021
Das Kleingedruckte der Impfpflicht: Corona-Häftlinge in Österreich sollen Haft selbst bezahlen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Wien. Man kann getrost davon ausgehen, daß sich davon auch die neue Ampel-Regierung bei ihrer Corona-Gesetzgebung inspirieren läßt: in Österreich sickerten jetzt Einzelheiten der Gesetzesnovelle an die Öffentlichkeit durch, mit der die Impfpflicht in der Alpenrepublik durchgesetzt werden soll. Demnach fällt die Geldstrafe für Impfverweigerer (!) zwar mit 2000 Euro nun geringer aus als ursprünglich geplant (7200 Euro) – doch dafür droht Impfgegnern bis zu ein Jahr Beugehaft. Für die Impfkritiker soll es eigene Hafträume geben – und die Betroffenen sollen auch die Kosten für die Verpflegung selbst tragen müssen.

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Der Gesetzestext, der bereits den dafür vorgesehenen Parlamentsausschuß passiert hat und nur mit den Gegenstimmen der FPÖ bereits von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS abgesegnet wurde, liegt seit kurzem mehreren unabhängigen Nachrichtenplattformen in Österreich vor.

Demnach muß jeder, der sich trotz Aufforderung weigert, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen, 2000 Euro Geldstrafe zahlen. Doch bei einer Einmal-Zahlung wird es nicht bleiben: jeder Verstoß wird neuerlich mit 2000 Euro geahndet – also wie bei Verstößen gegen das Tempolimit. Und wer sich weigert, sich impfen zu lassen und auch die Strafen zu bezahlen, soll in Beugehaft genommen werden.

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Die Kosten für die Haft der Impfgegner sei „von den Verpflichteten einzutreiben“. Analog zu den Geldstrafen kann sich auch hier die Dauer im Wiederholungsfall summieren: während zunächst eine Haftstrafe von bis zu vier Wochen möglich ist, plant die Regierung die Maximaldauer auf ein Jahr (!) auszudehnen.

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Besonders brisant: anders als bei anderen Häftlingen kommt für Unterbringung und Verpflegung der Inhaftierten nicht die öffentliche Hand auf, sondern der Betroffene muß seine anfallenden Kosten in dieser Zeit selbst übernehmen.

Ein weiterer interessanter Passus im Gesetzestext besagt: die „Häftlinge sind in Hafträumen anzuhalten“, die getrennt von Häftlingen sind, „die nach anderen Bestimmungen als nach diesem Bundesgesetz angehalten werden“. Bedeutet im Klartext: offenbar sollen eigene Gefängnis-Etagen oder Gefängnis-Bauten für Impfgegner entstehen.

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Am 2. Dezember hat der Verfassungsausschuß des Nationalrates der Vorlage bereits grünes Licht gegeben – ohne daß der Inhalt zuvor noch einmal öffentlich zur Debatte stand.

Die Regelung soll in wenigen Wochen in Kraft treten. Änderungen wären noch möglich. Allerdings gibt es unter den Abgeordneten der Regierungsparteien keinerlei Kritik daran. Das belegen Auszüge aus dem Protokoll der einschlägigen Ausschuß-Sitzung. (mü)

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3 Kommentare

  1. !! sagt:

    Sozialismus auf deutschem Boden zweimal gescheitert.

  2. […] Ampel-Regierung: „Am grünen Wesen soll die Welt genesen“ funktioniert nicht — zuerstDas Kleingedruckte der Impfpflicht: Corona-Häftlinge in Österreich sollen Haft selbst bezahlen &#8…Söder bei der Panikmache erwischt: Zu hohe Corona-Zahlen bei Ungeimpften verbreitet — […]

  3. Frack sagt:

    Bei Kriminellen käme keiner auf die Idee, die Krimiunellen zahlen zu lassen.
    Wer seine Grundrechte verteidig, ist nach Meinung dieser Regierung schlimmer als kriminell – Eine echte Diktatoreneinstellung. Passend zur DDR, da wurde ähnliches suggariert …

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