Abrechnung mit dem Corona-Regime: Otto Schily hält Impfpflicht für „gewissenlos“ und „verfassungwidrig“

5. Dezember 2021
Abrechnung mit dem Corona-Regime: Otto Schily hält Impfpflicht für „gewissenlos“ und „verfassungwidrig“
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Erfreulich deutlicher Widerspruch gegen das Corona-Regime: der Jurist und frühere SPD-Innenminister Otto Schily rechnet mit der aktuellen Corona-Politik ab. Schily, der nach eigenen Angaben bereits dreimal geimpft ist, hält eine allgemeine Impfpflicht für „unverantwortlich“ und „schlicht verfassungswidrig“.

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In einem Gastbeitrag für die „Welt“ schreibt Schily: „In einer freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie darf sich der Staat nicht anmaßen, dem einzelnen Menschen eine bestimmte ärztliche Behandlung aufzuzwingen.“ Es sei „gewissenslos, die früheren Festlegungen in einer Frage, die den Kern der Grundrechte angeht, einfach über Nacht zu Makulatur zu erklären“.

Dies gelte umso mehr „angesichts der Tatsache, daß es sich um neu entwickelte Impfmethoden handelt, deren Langzeitfolgen nach einem relativ kurzen Zeitabschnitt der Anwendung keineswegs abschließend verläßlich beurteilt werden können“.

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Schily betont, er sei kein Impfgegner und empfehle „insbesondere den Menschen, die zu den sogenannten vulnerablen Gruppen gehören, sich impfen zu lassen“. Allerdings kenne er auch „eine nicht geringe Zahl von Menschen“, die durch „gesunde Lebensführung und Achtsamkeit allenfalls asymptomatisch an Covid-19 erkrankt sind, obwohl sie nicht geimpft sind und mit vielen potentiellen Virenträgern in Kontakt kommen“. Und: „Soweit mir bekannt ist, besteht durchaus Anlaß zur Sorge, daß erhebliche Impfschädigungen in nicht unerheblicher Größenordnung auftreten.“

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Schily hält auch die Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht für schwierig. So müßten sich Impfunwillige schon heute mit vielen Einschränkungen abfinden. Im Alltag seien sie „zunehmenden Anfeindungen und Mobbing“ ausgesetzt. Schily: „Sollen sie jetzt durch fortgesetzte Zwangsgelder auch noch in die Armut getrieben werden?“ Oder wolle man „etwa den wahnsinnig gewordenen Juristen folgen, die allen Ernstes Freiheitsstrafen für Impfunwillige für gerechtfertigt halten?“

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Während einerseits über eine Impflicht diskutiert wird, gelinge es dem Staat zugleich nicht, allen Impfwilligen die Möglichkeit zu bieten, sich vollständig impfen zu lassen. Das sei „grotesk“. Laut Dashboard des Robert-Koch-Instituts hätten nur etwa neun Prozent der Bevölkerung bisher eine Auffrischungsimpfung erhalten. (st)

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Ein Kommentar

  1. Paul Buchfeld sagt:

    Eine Impfpflicht bedeutet Freiheitsstrafe. Wenn stattlich verordnete Zwangsgelder nicht bezahlt werden, werden diese in Tagessätze umgewandelt. Und wenn sich die Betroffenen nach Ablauf der Strafe weiterhin nicht impfen lassen, werden zusätzliche Zwangsgelder verhängt die dann in Tagessätze umgewandelt werden. Der Prozess wiederholt sich so lange bis man sich impfen lässt. Da können schon zusammengerechnet viele Jahre Freiheitsentzug dabei herauskommen.

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