Bundesverfassungsgericht liegt auf Linie: Die „Bundesnotbremse“ war legitim

1. Dezember 2021
Bundesverfassungsgericht liegt auf Linie: Die „Bundesnotbremse“ war legitim
National
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Foto: Symbolbild

Karlsruhe. Wer in Corona-Zeiten noch Hoffnungen auf das Bundesverfassungsgericht als unabhängige Instanz setzt, sieht sich ein weiteres Mal enttäuscht. Das Karlsruher Höchstgericht hat jetzt die Beschwerden gegen die „Bundesnotbremse“ mit ihren Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen abgewiesen. Auch die Schulschließungen im Frühjahr waren demnach zulässig.

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Die „Bundesnotbremse“ vom April 2021 war dem Urteil zufolge mit dem Grundgesetz vereinbar. Alle Restriktionen seien verhältnismäßig gewesen und „dienten verfassungsrechtlich legitimen Zwecken“, heißt es in der Entscheidung. Sie hätten außerdem „in der Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz“ sowie der Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems gedient.

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Bis zur zweiten Augusthälfte waren beim Verfassungsgericht mehr als 300 Verfassungsbeschwerden eingegangen, teilweise gemeinschaftlich, so daß es mehr als 8500 Klägerinnen und Kläger gab. Lediglich über Schließungen im Einzelhandel und Verbote von Präsenz-Kulturveranstaltungen hat das Bundesverfassungsgericht nun noch nicht entschieden. Nach der jetzt ergangenen Entscheidung sind übertriebene Hoffnungen auf die Karlsruher Höchstrichter allerdings fehl am Platz. (rk)

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