15jährige zweieinhalb Stunden von Migrationshintergründlern vergewaltigt: Alle sind auf freiem Fuß

4. November 2021

Hamburg. Ein besonders widerwärtiger „Einzelfall“ ereignete sich im September 2020 im Hamburger Stadtpark. 14 Monate später gibt es neue Details, die den Fall noch abscheulicher machen. Denn alle 12 Tatverdächtigen befinden sich auf freiem Fuß.

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Die zwölf hatten das damals 15jährige Mädchen in einem Gebüsch mißbraucht. Gegen die Tatverdächtigen zwischen 16 und 20 Jahren liefen noch Ermittlungen, diese seien aber weitgehend abgeschlossen, teilte die Hamburger Staatsanwaltschaft dieser Tage mit. Die „Bild“-Zeitung berichte, daß zehn von ihnen einen Migrationshintergrund hätten.

Ein Verdächtiger saß kurze Zeit in Untersuchungshaft, wurde aber rasch freigelassen, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Damit sind alle 12 tatverdächtigen Männer derzeit auf freiem Fuß.

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Gegen 23.15 Uhr soll das Mädchen damals durch den Stadtpark gelaufen sein. Sie soll betrunken gewesen sein, kam von einer Geburtstagsfeier. Einer aus der Gruppe der jungen Männer sprach das Mädchen an. Er lockte sie in ein Gebüsch und vergewaltigte sie. Anschließend rief er seine Freunde, die es ihm gleichtaten. Laut „Bild“ soll einer der Täter die Vergehen gefilmt haben. Erst gegen 1.45 Uhr – nach zweieinhalb Stunden – ließen die Verbrecher von dem Mädchen ab.

Dann nahmen sie ihr noch Handy und Portemonnaie weg. Später wurden neun verschiedene Spermaspuren bei dem Opfer entdeckt. Die Polizei durchsuchte die Häuser und Wohnungen der Verdächtigen, nahm Speichelproben.

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14 Monate nach der Tat zitiert die „Bild“ nun eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft: „Wir prüfen nun, ob und weswegen wir Anklage erheben.“ (rk)

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3 Kommentare

  1. Lisa Lamp sagt:

    Korrigiert:

    „Wir prüfen nun, ob und weswegen wir Anklage erheben.“ Nicht einmal steht fest, OB Anklage erhoben wird.
    Der Satz zeigt den ganzen Horror der Lage des Mädchens auf.
    Sie war fünfzehn, betrunken, bestimmt alles andere als wehrhaft erzogen und schon gar nicht auf so eine Situation vorbereitet worden. Das ist unsere Unkultur im Umgang mit sexueller Gewalt! Mädchen und Frauen müssen dahingehend erzogen werden, wie sie so eine Gefahr vermeiden und wie sie sich darin verteidigen, wenn es für sie doch der Fall wird.
    Sie hat sich vielleicht nicht aktiv gewehrt. Das Filmmaterial zeigt vielleicht, dass sie es über sich ergehen lassen hat, weswegen es sich dann schwerer als Vergewaltigung eingestufen lässt? Vielleicht hat sie sich aus Angst und Unsicherheit nicht gewehrt? Sie hat es aber danach angezeigt und damit gezeigt, dass es für sie nicht einvernehmlich war. Das sollte doch Dreh- und Angelpunkt im Prozess für die Anklage sein. Die Männer haben sie geschändet und das auch noch gefilmt. Das Mädchen wird vielleicht nur noch ein gestörtes Selbstwertgefühl haben. Wenn diese Männer kein Unrechtsbewusstsein, keine Ehre und keinen Anstand haben, dann sollte es ihnen eingehämmert werden.

  2. Jürgen Rossel sagt:

    War doch wieder nur ein Einzelfall!

    Es uebliche, psychisch erkrankte = schuldunfähig!

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