„III. Weg“ bekommt vor Gericht recht: „Hängt die Grünen“ ist kein Mordaufruf

16. September 2021
„III. Weg“ bekommt vor Gericht recht: „Hängt die Grünen“ ist kein Mordaufruf
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Chemnitz. Die nationalistische Kleinpartei „III. Weg“ hat es mit ihren Bundestags-Wahlplakaten in die Schlagzeilen geschafft. Die Partei hatte Plakate mit der Aufschrift „Hängt die Grünen“ aufgehängt, was ihr sogleich eine Anzeige wegen eines vermeintlichen Mordaufrufes eintrug. Doch das Verwaltungsgericht Chemnitz sieht es nicht so – der „III. Weg“ darf seine Plakate weiter im Wahlkampf verwenden. Nur ein Abstand von mindestens 100 Metern zu Plakaten der Grünen soll künftig eingehalten werden.

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Die Stadt Zwickau hatte zuvor angeordnet, daß die Partei ihre Wahlplakate innerhalb von maximal drei Tagen abnehmen solle. Begründet wurde das mit einem „Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und gegen den Anstand und die Würde des Menschen“. Gegen diese Anordnung stellte der „III. Weg“ einen Eilantrag und erklärte in einer Pressemitteilung, mit den „Grünen“ seien die eigenen Wahlplakate gemeint – die Parteifarbe des „III. Weges“ ist ebenfalls grün. Viele Menschen hätten nur die ersten drei Wörter des Slogans gelesen und „die Botschaft damit verfälscht dargestellt“. In Wirklichkeit seien mit „den Grünen“ die eigenen Plakate gemeint, die „umso mehr gehängt werden müssen, da unsere Partei nicht nur besonders von linksextrem motivierten Zerstörungswahn betroffen ist“.

Die Stadt Zwickau will nun beim Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschwerde einlegen. Sie hält die Entscheidung des Chemnitzer Gerichts für falsch. Man wolle eine Entfernung der Plakate aus dem öffentlichen Raum erreichen. (rk)

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Ein Kommentar

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