Eltern klagen gegen Tiroler Landesregierung: Impf-Propaganda, die zu weit geht

1. September 2021
Eltern klagen gegen Tiroler Landesregierung: Impf-Propaganda, die zu weit geht
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Innsbruck. Auch in Österreich setzt die Regierung auf massive Impfpropaganda – auch bei Kindern und Jugendlichen. Und das bringt in Tirol jetzt die Eltern in Rage, die darin einen Eingriff in ihre Erziehungspflichten sehen. Eine Elterninitiative hat deshalb eine Unterlassungsklage gegen das Bundesland Tirol angestrengt.

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In einer Pressemitteilung des Innsbrucker Antwalts Christian Ortner, der die Eltern vertritt, wird der Fall geschildert: demnach habe das Land Tirol kurz vor Schulschluß an Mittel- und höheren Schulen Flyer mit dem Titel „Tirol impft – auch dich“ verteilt, „in denen bei den Zwölf- bis 18-Jährigen für die Impfung intensiv – und aus Sicht der Kläger unzulässig – geworben wird.“

Angeführt habe das Land hierbei „Verheißungen wie etwa, daß mit einer Impfung dem Distance-Learning entgangen werden könne, wieder Fußball gespielt werden dürfe und Freunde wieder face to face getroffen werden können. Auch der Gewinn eines iPhones wurde in Aussicht gestellt.“ Die klagenden Eltern sähen darin einen unzulässigen Eingriff in ihre Erziehungsrechte und eine Beeinträchtigung in der Erfüllung ihrer Erziehungspflichten.

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Außerdem habe das Land Tirol bei seiner „Aufklärung“ verschwiegen, daß für die Impfstoffe nur eine bedingte Zulassung, also eine Notzulassung, vorliege – „was zwangsläufig zur Folge hat, daß jeder Impfling Teilnehmer an einer klinischen Probephase ist, ob ihm das nun bewußt ist oder nicht“. Daher sei es auch falsch, daß sich Jugendliche ab 14 ohne Zustimmung der Eltern dieses Arzneimittel verabreichen lassen dürfen. Gemäß Gesetz dürfe überhaupt nur für zugelassene – und damit nicht noch in Erprobung befindliche – Arzneien geworben werden.

Auch Falschinformationen werden von den Eltern kritisiert. „Die Aussage, durch die Impfung sinke das Risiko, an Corona zu erkranken und andere damit anzustecken, ist falsch“, schreibt Anwalt Ortner in seiner Mitteilung. Insgesamt sei solche Werbung nach dem Arzneimittelgesetz verboten. Die Anwendung solcher Arzneimittel sei nur nach den sehr strengen Bedingungen des § 42 Arzneimittelgesetz bei Jugendlichen überhaupt zulässig.

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Ortner: „Es ist wohl absurd, daß ein 16jähriger die Zustimmung seiner Erziehungsberechtigten einholen muß, wenn er sich ein Tattoo machen lassen will, weil dieses bei der Entfernung Narben hinterläßt. Aber ein de facto Gentherapeutikum, das oftmals erhebliche oder in seltenen Fällen sogar tödliche Nebenwirkungen nach sich ziehen kann und dessen Langzeitwirkungen noch weitgehend unbekannt sind, soll er sich ohne Zustimmung der Eltern verabreichen lassen können?“

Das Land Tirol sieht der Klage unterdessen gelassen entgegen. Man habe alle gesetzlichen Vorschriften beachtet, heißt es aus Innsbruck. (mü)

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2 Kommentare

  1. Bernd Sydow. sagt:

    „Die Aussage, durch die Impfung sinke das Risiko, an der Lungenkrankheit Covid 19 zu erkranken und andere damit anzustecken, ist falsch“, so der Anwalt der klagenden Eltern. Und er hat recht! Was von unzähligen Experten verifiziert ist, ist lediglich, daß im Falle der Geimpfte an Covid 19 erkrankt, der Krankheitsverlauf bei diesem freilich weniger schlimm als bei einem Ungeimpften ist.

    Es wäre somit interessant zu wissen, wie viele Geimpfte sich unter den sogenannten „Genesenen“ befinden. Denn genesen kann nur der, der vorher krank war!

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