Verwaltungsgerichtshof entscheidet: Kein Asyl für Wehrdienst-Drückeberger

28. August 2021
Verwaltungsgerichtshof entscheidet: Kein Asyl für Wehrdienst-Drückeberger
National
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Foto: Symbolbild

Kassel. Die Justiz stellt klar: Syrer, die sich durch Flucht dem Wehrdienst entziehen, haben auch in Zukunft keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland. Das entschied jetzt der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Bei einer Rückkehr drohe keine Verfolgung (Az: 8 A 1992/18.A).

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Das Gericht wies damit einen heute 26jährigen Syrer ab, der 2015 im Zuge der damaligen Migrationskrise nach Deutschland gekommen war. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gewährte sogenannten subsidiären Schutz, lehnte den darüber hinausgehenden Antrag auf Asyl aber ab.

Subsidiärer Schutz schützt aus humanitären Gründen vor einer Abschiebung, solange sich die Situation im Herkunftsland nicht bessert. Volles Asyl geht weiter und ermöglicht insbesondere auch den Nachzug enger Angehöriger.

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Zur Begründung erklärte der VGH, Menschen, die sich durch eine illegale Ausreise dem Wehrdienst entzogen hätten, würden bei der Rückkehr nach Syrien deswegen nicht bestraft. Üblicherweise würden sie stattdessen direkt zum Militärdienst eingezogen. Es sei nicht davon auszugehen, daß Syrien solche „einfachen Wehrdienstentzieher“ als politische Oppositionelle oder Regimegegner ansehe und deswegen verfolge.

Damit änderte der VGH Kassel seine bisherige Rechtsprechung und schloß sich den Oberverwaltungsgerichten in Magdeburg, Lüneburg und Münster an. Diese hatten ebenfalls entschieden, daß „einfache Wehrdienstentziehung“ allein kein Asyl rechtfertigt. (st)

Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0

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3 Kommentare

  1. […] zuerstFragwürdiger Rekord: 828 Illegale im Ärmelkanal aufgegriffen – an einem Tag — zuerstVerwaltungsgerichtshof entscheidet: Kein Asyl für Wehrdienst-Drückeberger — zuerstDie Unfreiheit greift um sich: Nur noch 36 Prozent empfinden sich als „sehr frei“ — […]

  2. […] Verwaltungsgerichtshof entscheidet: Kein Asyl für Wehrdienst-Drückeberger […]

  3. alfred sagt:

    Und wann werden die 100 Tausende fahnenflüchtige, syrische Wehrdienstvrweigerer zurück geschickt? Was auf dem Papier bzw. im Gesetz steht ist eine Sache und wie das Gesetz zurecht gebogen wird die Andere!

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