Noch mehr Corona-Apartheid: Hamburg prescht mit Ausschluß Nichtgeimpfter vom öffentlichen Leben vor

26. August 2021
Noch mehr Corona-Apartheid: Hamburg prescht mit Ausschluß Nichtgeimpfter vom öffentlichen Leben vor
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Hamburg. Das war zu erwarten, und Hamburg macht sicher nur den Anfang: die Hansestadt schließt jetzt im Rahmen der sogenannten 2G-Regelung erstmals Ungeimpfte direkt von Veranstaltungen und zahreichen Bereichen des öffentlichen Lebens aus. Schon vom Samstag an haben Einrichtungen wie Theater oder Gaststätten in der Hansestadt nun die Option, Ungeimpfte definitiv auszuschließen und ihre Dienstleistungen nur noch Geimpften und Genesenen („2G“) anzubieten.

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Der Hamburger Senat ist dieser Tage damit vorgeprescht. Bürgermeister Peter Tschentscher erklärte, daß im Gegenzug für Geimpfte und Genesene Beschränkungen wie Abstandsvorgaben, die Testpflicht, das Tanzverbot sowie Vorgaben zu Sitzplätzen entfallen. Tschentscher behauptete darüber hinaus – entgegen anderslautenden wissenschaftlichen Befunden –, daß Geimpfte und Genesene keinen wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen hätten.

Veranstalter und Gastronomiebetriebe müssen sich in Hamburg online anmelden, wenn sie die 2G-Regelung umsetzen wollen. Die angemeldeten Betriebe und Veranstalter müssen dann auch kontrollieren, ob ihre Kunden einen Geimpften- oder Genesenenausweis mit sich führen, andernfalls drohen Bußgelder von 1.000 bis 20.000 Euro. Der Senat kündigte bereits Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen an. (st)

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2 Kommentare

  1. […] Zeman: Nach dem Afghanistan-Desaster steht die Legitimität der NATO zur Diskussion — zuerstNoch mehr Corona-Apartheid: Hamburg prescht mit Ausschluß Nichtgeimpfter vom öffentlichen Leben vo…Polnische Region bleibt standhaft und stabil: Beschluß über „LGBT-freie Zonen“ wird nicht […]

  2. Gelbspötter sagt:

    Die Hamburger Willkürmassnahmen stehen sowohl verfassungsrechtlich als auch hinsichtlich einer wissenschaftlichen Begründung auf tönernen Füssen. Die Absicht, Veranstalter und Gastronomen wider Willen – und womöglich zum eigenen Schaden – zu Staatsbütteln zu machen, ist perfide.
    Die Stadt wäre gut beraten, bereits jetzt eine Rücklage für kommende Schadenersatz- und Prozesskosten zu bilden, mit Regress- und Durchgriffsmöglichkeit auf das Privatvermögen der verantwortlichen Initiatoren.

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