Keine Urteilsrevision: Bundesgerichtshof verwirft Zschäpe-Einspruch

22. August 2021
Keine Urteilsrevision: Bundesgerichtshof verwirft Zschäpe-Einspruch
National
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Foto: Symbolbild

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat jetzt die eingelegte Revision von Beate Zschäpe gegen ihre lebenslange Freiheitsstrafe verworfen. In einer Einzelstrafe hat er eine geringfügige Änderung vorgenommen. Auch die Urteilsrevision für zwei weitere NSU-Verurteilte wurde verworfen.

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Mit seinem vielbeachteten Urteil vom 11. Juli 2018 hatte das Oberlandesgericht (OLG) München die Angeklagte Beate Zschäpe wegen einer Vielzahl von Fällen des (versuchten) Mordes, des (versuchten) besonders schweren Raubes, der besonders schweren räuberischen Erpressung und der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sowie zahlreicher weiterer Delikte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Den Angeklagten Ralf Wohlleben hatte es der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen und gegen ihn eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren verhängt. Den Angeklagten Holger Gerlach hatte es wegen mehrfacher Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Mit ihren Revisionsanträgen hatten die drei Angeklagten die Verletzung sachlichen Rechts gerügt; die Angeklagten Zschäpe und Wohlleben hatten darüber hinaus das erstinstanzliche Verfahren beanstandet.

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In seiner Pressemitteilung macht der BGH kein Hehl daraus, daß die Zschäpe unterstellte Gesinnung mitentscheidend für die Zurückweisung der Revision gewesen sei: „Jedoch kann etwa ein weltanschaulich-ideologisches, religiöses oder politisches Ziel der Tatbegehung sowohl den Charakter eines hierauf gerichteten Personenzusammenschlusses bestimmen als auch erhebliche Bedeutung für die Qualifizierung der Tatbeteiligung als Täterschaft anstelle Teilnahme haben.“

Damit bleibt Beate Zschäpe die erste „Terroristin“, die nachweislich an keinem der dem NSU-Trio zur Last gelegten Delikte beteiligt war und sich zur Tatzeit nachweislich auch an keinem der Tatorte aufhielt. (rk)

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2 Kommentare

  1. Cato sagt:

    Gesinnungsjustiz ist immer!!! ein Zeichen von Totalitarismus!
    Unsere obersten Gerichte sind der juristische Arm der Regierung.
    Damit ist der Rechtsstaat und die freie Gesellschaft beendet!

  2. […] Keine Urteilsrevision: Bundesgerichtshof verwirft Zschäpe-Einspruch […]

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