München. Die etablierten Medien halten sich auffallend mit der Berichterstattung über das jetzt auf den Weg gebrachte Volksbegehren zur Auflösung des Bayerischen Landtages zurück (wir berichteten). Das bayerische Innenministerium teilte unlängst offiziell mit, daß das Volksbegehren zugelassen sei. Nun geht es in die nächste Runde. Sollten vom 14. bis 27. Oktober mehr als eine Million Wahlberechtigte das Volksbegehren durch ihre Unterschrift unterstützen, muß sich der Landtag damit befassen.
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Bei den Initiatoren des Volksbegehrens gibt man sich über die Auswirkungen und möglichen Erfolgsaussichten keinen Illusionen hin. Doch der Sprecher des Bündnisses, Gerhard Estermann, stellte Medienvertretern gegenüber kürzlich klar: „Wir setzen aber darauf, daß dieses Volksbegehren (…) zu einem Nachdenkeffekt bei den Politikern führen wird.“ Es gehe darum, „die bayerischen Bürger aufzuwecken und ihnen zu zeigen, wozu wir Bürger in der Lage sind, wenn wir gemeinsam handeln“. Zudem wolle man „wesentliche Elemente der direkten Demokratie nach Schweizer Vorbild“ in die bayerische Politik integrieren.
Vor allem aber habe der Landtag im zurückliegenden Corona-Jahr allzu leichtfertig seine Kompetenzen aus der Hand gegeben und alle Restriktionen der Staatsregierung durchgewinkt: „Niemand aus diesem Landtag wehrt sich dagegen oder versucht, die Gesetzgebungskompetenz durch die Außerkraftsetzung des Infektionsschutzgesetzes wieder nach Bayern zu holen. Wir erwarten von dem neuen Landtag, daß er eine breite Diskussion mit den Bürgern führt und wir gemeinsam entscheiden, wie es in Bayern weitergehen soll.“
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Die bayerische Staatsregierung unter Ministerpräsident Söder hat unterdessen neue Fallstricke für das Volksbegehren eingebaut. Es ist ein offenes Geheimnis, daß der 6. Oktober als Geltungsbeginn der neuen Corona-Restriktionen, die am 10. August von Kanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten beschlossen wurden, vor allem auf Söders Initiative zurückgeht. Denn ab diesem Zeitpunkt müssen sich alle Bürger, die in den Rathäusern für das Volksbegehren unterschreiben wollen, erst einem kostenpflichten Corona-Test unterziehen. Nach den neuen Verordnungen dürfen auch alle öffentlichen Gebäude künftig nur noch nach der 3-G-Regel betreten werden – von Ungeimpften nur noch mit Negativest.
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Gemeinde Raubling(bei Rosenheim)
Soll jeder zuerst eine Corona Erhebungsformular ausfüllen bevor er sich eintragen lassen kann.