Zweimal Minderjährige mißbraucht: Nur Bewährungsstrafen für Afghanen

7. August 2021
Zweimal Minderjährige mißbraucht: Nur Bewährungsstrafen für Afghanen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Hannover/Langenhagen. In Niedersachsen ist jetzt ein afghanischer „Flüchtling“ zum zweiten Mal wegen sexueller Übergriffe auf Minderjährige verurteilt worden – erneut zu einer Bewährungsstrafe. Der damals 17jährige kam 2015 im Zuge der Grenzöffnung für Asylanten nach Deutschland.

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Im Jahr 2018 lernte er über soziale Medien ein elfjähriges lernbehindertes Mädchen aus Langenhagen (Niedersachsen) kennen. Bei mehreren Treffen mißbrauchte er die Elfjährige sexuell und beteiligte zwei weitere afghanische Komplizen an den Übergriffen. Als sich die Inklusionsschülerin an ihre Vertrauenslehrerin wandte, wurde Strafanzeige erstattet.

Ein erster Prozeß fand im Februar 2020 statt – und führte zu einem milden Urteil: zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung. Dabei hatte der Täter einen Monat vor den damaligen Prozeß bereits ein weiteres Mädchen sexuell mißbraucht. Hierbei war das Opfer eine schlafende 13jährige, die er im Kinderzimmer ihrer Familie sexuell bedrängte und mißbrauchte.

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Dieser Tage nun erging das nächste Urteil: ein Jahr und acht Monate Gefängnis – aber wieder nur auf Bewährung. Außerdem soll der übergriffige Afghane an sexualtherapeutischen Gesprächen teilnehmen und 1.000 Euro an den Verein „Wildwasser“ mit seiner Beratungsstelle gegen sexuellen Mißbrauch zahlen.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil vollumfänglich der Anklagevertretung. Der zuständige Staatsanwalt hatte dafür plädiert, Milde walten zu lassen, um dem jungen Mann „eine letzte Chance“ zu geben. (rk)

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4 Kommentare

  1. Bernd Sydow. sagt:

    Eine Vergewaltigung ist eine schwere Straftat und muß entsprechend hart bestraft werden. Daß dieser Staatsanwalt bei diesem afghanischen Mehrfachtäter dafür plädiert hat, bei der Strafzumessung Milde walten zu lassen und ihm eine „letzte Chance“ zu geben – etwa die „Chance“, nicht erneut zu vergewaltigen? – ist mir absolut unbegreiflich! Hat die deutsche Justiz im allgemeinen und dieser Staatsanwalt im besonderen denn immer noch nicht begriffen, daß Menschen aus inkompatiblen Kulturen – insbesondere der islamischen – wie dieser afghanische Mehrfach-Vergewaltiger eine derartige Milde als Schwäche des deutschen Staates auffassen? Und ob „sexualtherapeutische Gespräche“ dazu beitragen, daß er die Schändlichkeit seines Tuns einsieht, möchte ich stark bezweifeln.

    Und noch ein Aspekt: Angesichts des Vormarsches der Taliban kann er getrost davon ausgehen, nicht in sein Heimatland abgeschoben zu werden. Denn der deutsche Staat ist nicht nur schwach, sondern seine zuständigen Politiker sind auch feige!

  2. Jürgen Rossel sagt:

    Sitzt eigentlich dieser GEZ-Verweigerer immer noch im Knast?

    Für missbraucher nur Bewährungsstrafe?

    DIES IST NICHT MEHR MEIN DEUTSCHLAND!

  3. Lack sagt:

    Die Taliban möchten, daß er hier bleibt …

  4. […] Zweimal Minderjährige mißbraucht: Nur Bewährungsstrafen für Afghanen […]

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