Impf-Diskriminierung in den Betrieben: Der Druck auf Nicht-Geimpfte nimmt zu

6. August 2021
Impf-Diskriminierung in den Betrieben: Der Druck auf Nicht-Geimpfte nimmt zu
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Wien/Innsbruck. Österreich ist bei der Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen bereits einen Schritt weiter als Deutschland. Jetzt zeigt sich, daß deshalb in den Betrieben das Klima zunehmend schlechter wird – unsichtbare Gräben zwischen Geimpften und Nichtgeimpften tun sich auf.

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Harald Schweighofer, Geschäftsführer der Gewerkschaft für Privatangestellte in Tirol, berichtet etwa von Verunsicherung, aber auch häufigeren Konflikten in der Belegschaft. Ein Dienstleistungsbetrieb habe etwa in dem für alle einsehbaren digitalen Dienstplan Felder für geimpft, getestet oder genesen ergänzt. „Das ist so einfach nicht zulässig“, stellt der Gewerkschafter klar und verweist auf den Datenschutz. Das gelte auch für „Impflisten“ am Schwarzen Brett. Auch das habe es schon gegeben.

In „nicht wenigen“ Firmen werde ein enormer Druck auf Ungeimpfte aufgebaut. „Dieser kommt von Vorgesetzten, aber oft auch von Kollegen“, berichtet Schweighofer. Besonders stark spürten das aufgrund der Diskussion um die Impfpflicht Mitarbeiter in der Pflege. Obwohl vielerorts Pflegekräfte fehlen, hätten Ungeimpfte in dieser Branche Angst vor Jobverlust und davor, sich ohne Impfung nirgends mehr bewerben zu können.

„Es ist geradezu absurd: Obwohl so viele Pflegekräfte fehlen, haben Ungeimpfte in dieser Branche Angst vor Jobverlust und davor, sich nirgends mehr bewerben zu können ohne Impfung.“ Kündigungen oder Entlassungen wegen Nichtimpfung ließen sich jedoch vor Gericht gut bekämpfen, sagt der Gewerkschafter – noch. (mü)

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3 Kommentare

  1. Ralf Beez Oberfeldwebel der Reserve sagt:

    Man muß auch klar sagen, daß dies KEINE Impfung ist, sondern die Verabreichung einer experimentiellen Substanz zu Versuchszwecken,
    dazu ist niemand verpflichtet, weil es gegen die elementaren Grundrechte
    eines jeden Menschen verstößt !

  2. Mark sagt:

    Da wären allerdings noch einige weitere rechtliche Sachen zu klären: Zum einen ist es immerhin Nötigung, jemanden „aus beruflichen Gründen“ zum Impfen zu drängen. Desweiteren erfüllt die Vergabe einer Spritze/Infusion generell den Tatbestand einer Körperverletzung. Bei drohender Kündigung kann man mit der entgegengesetzten Möglichkeit einer Klage auf Abfindung aufwarten. Und bei eventuell auftretenden Impfschäden – und die häufen sich gerade aktuell – kann man Schadensersatzansprüche geltend machen. Die beiden letztgenannten Optionen hört ein Arbeitgeber oder Dienstherr (ob staatlich oder medizinische Bereiche) nicht besonders gerne.

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