Versammlungsfreiheit gilt nicht für alle: Berlin verbietet „Querdenker“-Demonstrationen

30. Juli 2021
Versammlungsfreiheit gilt nicht für alle: Berlin verbietet „Querdenker“-Demonstrationen
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Während Medien und Politik ungeniert die „vierte Welle“ herbeifabulieren, schießen sich die Behörden auf den politischen Widerstand gegen das Corona-Regime ein. Nachdem der Thüringer Verfassungsschutz erst unlängst eine „Null-Toleranz-Strategie“ im Umgang mit der corona-kritischen Querdenker-Bewegung gefordert hat, verbot die Berliner Versammlungsbehörde zwei für kommendes Wochenende geplante Großdemonstrationen nun gleich komplett.

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Die „Querdenker“ hatten 22.500 Teilnehmer angemeldet – die Versammlungsbehörde begründete ihr Verbot nun mit zu erwartenden Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz, also: gegen Abstandsgebote und Maskenpflicht.

Hiergegen war allerdings ausweislich zahlreicher Medienberichte auch beim Berliner Christopher-Street-Day am letzten Wochenende massenhaft verstoßen worden. Doch für die rot-rot-grüne Berliner Verwaltung gibt es „gute“ und unerwünschte Demonstrationen.

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Mit dem Demonstrationsverbot für das kommende Wochenende werden sich nun die Gerichte auseinandersetzen müssen. Abseits der beiden Demonstrationen liegen für  die Zeit vom 2. bis 29. August derzeit stattliche 70 Anmeldungen für Veranstaltungen gegen die Corona-Einschränkungen vor. (rk)

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2 Kommentare

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