Es gibt kein Recht auf Hidschab: Deutsche Arbeitnehmer dürfen Verschleierung verbieten

19. Juli 2021
Es gibt kein Recht auf Hidschab: Deutsche Arbeitnehmer dürfen Verschleierung verbieten
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ausnahmsweise einmal die Rechte deutscher Bürger gegenüber islamischen Zuwanderern gestärkt. Einem aktuellen Urteil des EuGH zufolge dürfen deutsche Arbeitgeber muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen könne durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden, urteilte der Gerichtshof.

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Anlaß der Entscheidung waren zwei Fälle aus Deutschland. Zum einen war eine muslimische Mitarbeiterin einer überkonfessionellen Kindertagesstätte mehrfach abgemahnt worden, weil sie mit Kopftuch zur Arbeit gekommen war. Vor dem Arbeitsgericht Hamburg wurde daraufhin verhandelt, ob die Einträge aus der Personalakte gelöscht werden müssen. Das Gericht bat den EuGH daraufhin um die Auslegung von EU-Recht.

Ähnlich verfuhr das Bundesarbeitsgericht 2019 mit dem Fall einer Muslimin aus dem Raum Nürnberg, die gegen ein Kopftuchverbot bei der Drogeriemarktkette Müller geklagt hatte. Während sich die Angestellte in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt sah, verwies die Drogeriekette auf ihre unternehmerische Freiheit.

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Schon 2017 hatte der EuGH in einem ähnlichen Fall entschieden, daß ein allgemeines internes Verbot von politischen oder religiösen Symbolen am Arbeitsplatz keine unmittelbare Diskriminierung darstellt. Der Wunsch von Arbeitgebern, ihren Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln, sei legitim und gehöre zur unternehmerischen Freiheit, so die Richter. (tw)

Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0

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Ein Kommentar

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