Corona-Diskriminierung in Italien: Arbeitsverbot für Ungeimpfte

7. Juli 2021
Corona-Diskriminierung in Italien: Arbeitsverbot für Ungeimpfte
International
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Foto: Symbolbild

Rom/Wien. In Italien zeigt das Corona-Regime ein besonders abstoßendes Gesicht. In manchen Bereichen herrscht dort inzwischen ein unnachgiebiger Impfzwang. So sollen jetzt rund 45.000 Ärzte, Krankenpfleger und andere Mitarbeiter im Gesundheitswesen entlassen werden bzw. ihre Arbeitserlaubnis verlieren, weil sie sich nicht gegen Corona impfen lassen. Das sind 2,3 Prozent aller Sanitäter und 0,2 Prozent der Ärzte.

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Das italienische Parlament hatte im Mai ein Gesetz zur Einführung einer Impfpflicht für das Gesundheitspersonal verabschiedet. Die Impfpflicht gilt auch für Apotheker, Psychologen und für Ärzte mit einer eigenen Praxis. Regionen und autonome Provinzen müssen den lokalen Gesundheitsbehörden nichtgeimpftes Personal melden.

Innerhalb von fünf Tagen muß dann genau dargelegt werden, warum eine Ausnahme von der Impfpflicht beantragt wird. Die gibt es nur unter ganz speziellen Bedingungen, etwa wenn die Impfung nachweislich eine gesundheitliche Gefahr für die betreffende Person darstellen könnte.

Personal, das sich nicht impfen lassen will, muß Aufgaben ohne direkten Kontakt mit Patienten oder Kunden übernehmen. Gibt es diese Ausweichmöglichkeit nicht, können die Verweigerer solange vom Dienst suspendiert werden, bis die nationale Impfkampagne abgeschlossen ist. Das bedeutet Zwangsurlaub ohne Gehalt bis mindestens Jahresende.

Auch in Österreich gibt es einen ähnlichen Vorstoß: nachdem der Wiener Gesundheitsverbund eine Impfpflicht für neue Mitarbeiter festgelegt und Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) eine solche Regelung auch für Sozialeinrichtungen angekündigt hat, ziehen inzwischen weitere Bundesländer nach. (mü)

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