Körperverletzung, Diebstähle, Überfälle: 30jähriger Tunesier hält Meck-Pomm auf Trab

12. Juni 2021

Schwerin. In Mecklenburg-Vorpommern sorgt ein tunesischer Serienstraftäter für Schlagzeilen und viel berechtigte Empörung. Der Mann fiel immer wieder wegen Diebstählen, Überfällen und Körperverletzungen auf. „Bei der Polizei ist der Mann mittlerweile mit einer zweitstelligen Zahl von Gewaltstraftaten und Eigentumsdelikten registriert“, teilte ein Polizeisprecher mit.

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Nach seiner Abschiebung im März 2019 sei der 30jährige Nordafrikaner im März vergangenen Jahres wieder in Deutschland aufgetaucht und erneut straffällig geworden. Trotz der vielen Delikte sei er bislang nur zu einer Geldstrafe wegen Diebstahls verurteilt worden. Erst nachdem er einem Mitbewohner seiner Asylunterkunft in Stern-Buchholz im Februar das Gesicht mit einer Rasierklinge zerschnitten hatte, erging ein Haftbefehl wegen „des dringenden Tatverdachts der Körperverletzung in zwei Fällen sowie einer versuchten Körperverletzung in einem weiteren Fall“.

Eine Öffentlichkeitsfahndung wurde jedoch nicht eingeleitet – angeblich wegen fehlender gesetzlicher Voraussetzungen. Jetzt ist der Serientäter untergetaucht.

Erst zu Jahresbeginn wurde bekannt, daß die Zahl der Deutschen in Mecklenburg-Vorpommern, die Opfer von Zuwandererkriminalität wurden, in den vergangenen Jahren stetig zugenommen hat. Zählte die Polizei 2016 weniger als 600 deutsche Opfer bei 450 aufgeklärten Fällen, waren es 2019 schon 987 Opfer bei 734 Fällen. (rk)

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4 Kommentare

  1. Mike Hunter sagt:

    Super, in Hessen werden Plätze in der nun aufgelösten SEK Polizeitruppe frei. Das wäre doch ein qualifizierter Stiefel für den dortigen Innenminister der CDU, der sich ohne Widerrede gegen friedliche Demonstranten einsetzen wird. Solche Leute werden nun gebraucht.

  2. Kalle sagt:

    Naja – die Verantwortlichen werden gewählt!

  3. Sack sagt:

    Wenn man diese „Edelsteine“ für ihre Taten nicht bestraft, fordert man das geradezu heraus. Wenn eine StA Anzeigen gegen einen Vielfachtäter mit Hintergrund nicht verfolgt, widerspricht das dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz.

  4. […] Körperverletzung, Diebstähle, Überfälle: 30jähriger Tunesier hält Meck-Pomm auf Trab […]

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