Freispruch für Marine Le Pen: Es war keine Greuelpropaganda

5. Mai 2021
Freispruch für Marine Le Pen: Es war keine Greuelpropaganda
International
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Foto: Symbolbild

Nanterre. Ein schöner juristischer Erfolg für Marine Le Pen, die Vorsitzende des französischen Rassemblement National (vormals Front National). Sie stand wegen angeblicher Verbreitung von Greuelfotos der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) vor Gericht – die Verbreitung von Bildern, die die „Menschenwürde“ verletzen, steht in Frankreich unter Strafe. Doch das zuständige Gericht in Nanterre sah das nicht so. Es anerkannte, daß die rechte Politikerin natürlich keine IS-Propaganda machen, sondern vielmehr einen „Beitrag zur öffentlichen Debatte“ leisten wollte. Die Postings hätten einen „informativen Zweck“ gehabt, hieß es jetzt im Urteil.

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Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe gefordert. Das Gericht betonte demgegenüber in seinem Urteil, daß Marine Le Pen die Bilder kurz nach den Terroranschlägen von 2015 in Paris auf die Konzerthalle Bataclan, Cafés und das Fußballstadion Stade de France veröffentlicht und damit auf eine politische Kontroverse reagiert habe. Sie habe Gewalt nicht in einem günstigen Licht dargestellt oder verharmlost. Die Art und Weise, wie die Bilder veröffentlicht worden seien, habe keinen bekehrenden Charakter.

Le Pen hatte damals erklärt, sie habe mit der Veröffentlichung der Greuelfotos auf eine TV-Sendung reagiert, in der aus ihrer Sicht eine Parallele zwischen dem Front National und dem IS gezogen worden war. Zu Prozeßbeginn prangerte sie einen „politischen Prozeß“ an und pochte auf die Meinungs- und Informationsfreiheit. Le Pens Partei- und Politikerkollege, der Rechtsanwalt Gilbert Collard, der ebenfalls ein IS-Gewaltbild veröffentlicht hatte, wurde gleichfalls freigesprochen. (mü)

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3 Kommentare

  1. gleichheitskonformitätsparadoxie sagt:

    Verstehen Sie dazu auch: „Mutprobe Meinungsfreiheit – wie ein Land eingeschüchtert wird.“

  2. Bernd Sydow sagt:

    Die Anklage gegen Marine Le Pen wegen Öffentlichmachung von Greuelfotos war ganz klar politisch motiviert! Um so erfreulicher ist, daß sich bei diesem Gericht in Nanterre endlich die Erkenntnis durchgesetzt hat, daß es sich in diesem Fall nicht um „IS-Propaganda“ – auf diese absurde Idee muß man erst mal kommen! -, sondern um eine legitime Unterrichtung der französischen Öffentlichkeit („Beitrag zur öffentlichen Debatte“) – im heutigen Internet-Zeitalter über die Sozialen Medien – handelte.

    Marine Le Pen hat stets vor den akuten Gefahren gewarnt, die von radikalen, zu allem entschlossenen Muslimen ausgehen, bspw. bestätigte der islamistische Terroranschlag auf die Redaktion einer Satirezeitschrift ihre Warnung auf ganzer Linie. Mit diesen schockierenden Fotos, die freilich nicht konstruiert waren, sondern die der grausamen Realität der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) entsprachen, wollte sie die Bevölkerung wachrütteln getreu dem Prinzip „Bilder sagen mehr als Worte“.

    Und das ist nicht „Verletzung der Menschenwürde“, wie das Gericht richtigerweise erkannte, sondern das Recht der Bürger, die ungeschminkte Wahrheit zu erfahren!

  3. […] Freispruch für Marine Le Pen: Es war keine Greuelpropaganda […]

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