Migranten zum Aufenthalt in Deutschland verholfen? Gericht stellt Verfahren ein

23. April 2021
Migranten zum Aufenthalt in Deutschland verholfen? Gericht stellt Verfahren ein
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Bremen. Wenn es darum geht, Migranten zu privilegieren, können in Deutschland ruhig auch einmal Gesetze übertreten werden – in den Augen einiger Vertreter der Justiz ist das anscheinend nicht so schlimm. In Bremen ist jetzt das Strafverfahren gegen die frühere Leiterin des Flüchtlingsamtes wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Der Angeklagten wurde zur Auflage gemacht, 10.000 Euro zu zahlen, teilte die Vorsitzende Richterin mit.

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Alle Seiten hätten sich auf die Einstellung des Prozesses geeinigt, hieß es weiter. Die Behördenleiterin war zuvor wegen 14 Fällen von Verstößen gegen das Dienstgeheimnis, Dokumentenfälschung und Vorteilsnahme angeklagt. Massive Mißstände an der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wurden damit von der Justiz erfolgreich „eingedampft“.

Das Thema hat 2018 bundesweit Schlagzeilen gemacht. Dabei stand auch der Verdacht im Raum, daß in Bremen Hunderte „Flüchtlinge“ illegal Asyl erhalten hatten. Diesen Verdacht wollte das Gericht nun nicht mehr bestätigen. Die Überprüfungen hätten vielmehr ergeben, daß die Beamtin das Recht korrekt angewandt habe, heißt es weiter.

Auch bei einem zweiten Angeklagten, einem auf das Asylrecht spezialisierten Anwalt, sind sich beide Seiten über eine Verfahrenseinstellung einig. Auch bei ihm geht es um den Vorwurf, er habe Ausländern illegal zum Aufenthalt in Deutschland verholfen. (rk)

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3 Kommentare

  1. hans sagt:

    Millionen € verschleudern ist eine Lapalie,
    Aber wehe einer der deutschen Steuerzahler vergisst auch nur einen € nicht ordnungsgemäß abzugeben.

  2. Lack sagt:

    Wenn Anzeigen gegen einen kriminellen Migrationshintergrund nicht bearbeitet werden, ist das in Ordnung?
    Aber es ist üblich!

  3. […] Migranten zum Aufenthalt in Deutschland verholfen? Gericht stellt Verfahren ein […]

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