Ramadan-Sonderrechte in Frankreich: Für Muslime gilt die Ausgangssperre nicht

22. April 2021
Ramadan-Sonderrechte in Frankreich: Für Muslime gilt die Ausgangssperre nicht
International
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Foto: Symbolbild

Paris. Auch in Frankreich herrscht derzeit ein strenger Lockdown. Aber während für Katholiken Corona-bedingt keine Gottesdienste möglich sind, dürfen sich Muslime, vor denen die französischen Behörden offenbar mehr Respekt haben, über Privilegien freuen: ihnen werden im Fastenmonat Ramadan, der noch bis zum 12. Mai dauert, Lockdown-Befreiungen zugestanden.

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Nach Informationen der Tageszeitung „Le Figaro“ „hat die Direktion des Departements Hérault eine Information des Innenministeriums erhalten, die besagt, daß den ‚Gläubigen‘, die das Gebet um 5:30 Uhr morgens, vor dem Ende der Ausgangssperre, verrichten wollen, eine ‚Toleranz‘ gewährt wird (…) wozu dann noch am Abend die Zeit der Almosen kommt, die den Muslimen in einigen Departements (Tarn, Herault und Gironde) wegen des Ramadan gewährt wurde.“

In den genannten Departements sei die Polizei von der Präfektur angewiesen worden, Muslime nicht zu bestrafen, die zwischen 19 und 22 Uhr und ab 5 Uhr morgens auf der Straße angetroffen werden – während für nicht-muslimische Normal-Franzosen eine totale Ausgangssperre herrscht. In einer E‑Mail, die am 14. April bei den Polizeibeamten des Departements einging und die den Lokalmedien vorliegt, wird versichert, daß „den Religionsausübenden von der Präfektur erlaubt wird, Almosen zu verteilen (was übersetzt bedeutet, Essen an Freunde, Familie usw. zuzustellen)“. Diese Anweisung gilt für die gesamte Dauer des Ramadan.

Auch die Polizei des Departements Gironde erhielt eine ähnliche E‑Mail, wonach Muslimen ebenfalls die nächtliche „Toleranz“ zu gewähren sei. (mü)

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2 Kommentare

  1. Ali Baba sagt:

    Diese Anweisung gilt für die gesamte Dauer des Ramadan.“ Schade, dass nicht sans
    cesse! Das waere „super“ demokratich.

  2. […] Ramadan-Sonderrechte in Frankreich: Für Muslime gilt die Ausgangssperre nicht […]

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