Ein neues „Ermächtigungsgesetz“? Bundestag winkt verschärftes Infektionsschutzgesetz durch

22. April 2021
Ein neues „Ermächtigungsgesetz“? Bundestag winkt verschärftes Infektionsschutzgesetz durch
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Nach einer zum Teil hitzig geführten Debatte hat der Bundestag am Mittwoch mit 342 Ja-Stimmen, 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen die Neufassung des sogenannten „Infektionsschutzgesetzes“ durchgewinkt. Die Grünen enthielten sich, AfD, FDP und LINKE stimmten dagegen. Da die Bundesregierung zuvor auf ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren verzichtet hatte, reichte der Regierungskoalition eine einfache Mehrheit.

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Kern des Gesetzes ist die weitgehende Entmachtung der Länderparlamente und Kommunen im Kampf gegen Corona. Künftig kann die Bundesregierung bei Erreichen bestimmter „Inzidenz“- und „R“-Werte automatisch sehr weitgehende Einschränkungen der Grundrechte verfügen, zum Beispiel Ausgangssperren, Schulschließungen, Kontaktverbote, aber auch ein Verbot des Autofahrens nach 22 Uhr.

In der Debatte warnte vor allem AfD-Fraktionschef Alexander Gauland mit Nachdruck vor der Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes. Dieses sei ein „Angriff auf die Freiheitsrechte, den Föderalismus wie den gesunden Menschenverstand“. Gauland zitierte in diesem Zusammenhang den Links-Journalisten Heribert Prantl, der in den aktuellen Grundrechtseinschränkungen die „Blaupause“ für künftige Vergleichsfälle sieht. Gauland gab auch seiner Befürchtung Ausdruck, daß auch im Bereich der Klimapolitik bald mit Notverordnungen regiert werden könnte.

Ein klares Nein zur Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes kam auch von der FDP. „Die vorgesehenen Ausgangssperren sind keine geeigneten Maßnahmen“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus. „Sie schränken nur in unzulässiger Weise die Grundrechte ein und treiben die Menschen in den privaten Bereich.“ Die FDP-Rednerin kündigte für ihre Partei abermals eine Verfassungsbeschwerde an, falls das Gesetz in Kraft treten sollte.

Das Gesetz muß nun noch am Donnerstag den Bundesrat passieren, ehe es von Bundespräsident Steinmeier unterzeichnet und dann verkündet werden kann. (st)

Bildquelle: AfD: Reichstag-4©foto_AfD-nFree

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