Menschenrechts-Gerichtshof urteilt über Impfpflicht: „Notwendig“ und „im besten Interesse“

10. April 2021
Menschenrechts-Gerichtshof urteilt über Impfpflicht: „Notwendig“ und „im besten Interesse“
International
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Foto: Symbolbild

Straßburg. Ein Urteil, das möglicherweise Präzedenzwirkung für eine künftige Corona-Impfpflicht haben könnte: der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieht in einer Impfpflicht grundsätzlich keinen Verstoß gegen die Menschenrechte. Hintergrund der Entscheidung sind sechs Klagen, die aus der Tschechischen Republik eingingen, allerdings nicht mit Bezug auf Corona, sondern zu den dort üblichen Kinder-Schutzimpfungen. Diese seien kein Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, teilte das Gericht in Straßburg mit. „Die Maßnahmen können in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig angesehen werden“, so die Richter.

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In der Tschechischen Republik gilt eine Impfpflicht gegen neun bekannte Kinderkrankheiten wie Masern, Röteln und Mumps. Bei Verstößen droht Eltern außerdem eine Geldstrafe.

Die Große Kammer des EGMR entschied nun abschließend über sechs Fälle, in denen Kinder nicht wie vorgesehen ihre Routineimpfungen erhalten hatten. Fünf der Beschwerden wurden von den betroffenen Kindern selbst eingereicht. Das Gericht sieht eine Impfpflicht zwar als Eingriff in das Recht auf Privatleben, dieser erfolge allerdings im „besten Interesse“ der Kinder. Die Regelung sei angemessen, da sie als Ziel habe, Kinder vor Krankheiten und einem ernsthaften gesundheitlichen Risiko zu schützen – „durch Impfung oder durch Herdenimmunität“.

Nun steht zu erwarten, daß sich auch künftige Verfechter einer Corona-Zwangsimpfung diesen Rechtsstandpunkt zueigen machen werden. Obgleich die traditionelle Form der Impfstoffe zur Vorbeugung von Kinderkrankheiten nicht mit den neuartigen MRNA-Impfstoffen zu vergleichen sind.

Ein brisantes Detail in diesem Zusammenhang: wie der französische Anwalt und Leiter des European Center for Law and Justice, Grégor Puppinck, letztes Jahr nachweisen konnte, sind zwei der größten privaten (!) Geldgeber des EGMR der umstrittene US-Milliardär George Soros mit seiner Open Society Foundation und das von Bill Gates gegründete Unternehmen Microsoft. Wie unabhängig die Richter am EGMR sind, darüber kann man angesichts dieser Verflechtungen trefflich spekulieren. (mü)

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2 Kommentare

  1. Nord-Süd sagt:

    Quellen hierfür scheinen zu sein:

    https://eclj.org/geopolitics/echr/un-an-apres-le-rapport-sur-les-ong-et-les-juges-de-la-cedh–etat-des-lieux

    https://eclj.org/geopolitics/coe/how-soros-open-society-and-microsoft-invest-in-the-council-of-europe–the-united-nations?lng=en

    Allerdings ist dort nur vom „Council of Europe“ als Zuwendungsempfänger die Rede, nicht vom Gericht. Das sollte klar auseinandergehalten werden.Allerdings ist, da es Verbindungen zum Gericht gibt, die Unabhängigkeit des Gerichts nicht mehr anzunehmen, aus den personellen Verflechtungen ergibt sich weiteres, was zeigt, wie hier gearbeitet wird.
    Umso wichtiger ist es, hier korrekt zu sein, um inhaltlich unangreifbar argumentieren zu können.

  2. […] Menschenrechts-Gerichtshof urteilt über Impfpflicht: „Notwendig“ und „im besten Interesse“ […]

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