Bahnbrechendes Urteil: Wiener Verwaltungsgericht zerpflückt Corona-Politik der Regierung

6. April 2021
Bahnbrechendes Urteil: Wiener Verwaltungsgericht zerpflückt Corona-Politik der Regierung
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Wien. Ein Urteil des Wiener Verwaltungsgerichtes zum Versammlungsverbot in Corona-Zeiten könnte auch für andere europäische Länder weitreichende Folgen haben. Das Urteil kommt einer Totalabrechnung mit der österreichischen Corona-Politik gleich. Zentrale Aussage ist, daß die Krankheitsdefinitionen des Gesundheitsministers falsch und ein PCR-Test zur COVID-19-Diagnose ungeeignet sei.

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Das Urteil ist im Justizstreit um von der FPÖ für Ende Januar angemeldete Demonstrationen  zustandegekommen. Die Behörden hatten die Demonstrationen untersagt und dies unter anderem mit der angeblich gestiegenen Gefahr durch die britische Mutation des Covid-19-Virus begründet. Die FPÖ hatte dagegen geklagt – und bekam Recht.

Das Wiener Verwaltungsgericht zerpflückt in seiner Urteilsbegründung die Position der Wiener Gesundheitsbehörden förmlich. So wird einerseits kritisiert, daß medizinische Begriffe wie „Fallzahlen, Testergebnisse, Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“ in der Stellungnahme durcheinandergeworfen würden. Das werde einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht.

Fachlich völlig zurecht argumentiert das Gericht außerdem, es werde nicht „ausgewiesen, welchen CT-Wert ein Testergebnis hatte, ob ein Getesteter ohne Symptome erneut getestet und anschließend klinisch untersucht wurde.“ PCR-Tests sagten auch laut WHO „nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen“ aus.

Der Richter geht sogar noch weiter und merkt an, daß auch die drei am 23. Dezember von Gesundheitsminister Anschober festgelegten Kriterien für einen „bestätigten Corona-Fall“ unzureichend seien. Keines der drei Kriterien erfülle die Erfordernisse des Begriffes „Kranker/Infizierter“ der WHO. Nebenbei bemerkt der Richter auch noch, daß Antigen-Tests „bei fehlender Symptomatik hochfehlerhaft sind“. Das Gericht stellt mit Verweis auf das Ärztegesetz zudem fest, daß nur ein Arzt dazu berechtigt ist, festzustellen, ob eine Person krank oder gesund ist.

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Die Stellungnahme des Gesundheitsdienstes könne, so das Fazit, „keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen“ bieten. Zur rechtlichen Beurteilung „einer nicht verwertbaren Information zur Seuchenlage“ sowie der Einschätzung des LVT sei ergänzend auszuführen, daß bloße allgemeine Befürchtungen nicht für eine Untersagung einer Versammlung ausreichten.

Bei der FPÖ, die sich in den letzten Monaten äußerst engagiert in- und außerhalb des österreichischen Parlaments gegen die Corona-Politik der Regierung einsetzte, ist man über das Urteil sehr erfreut. Das Urteil sei geradezu „bahnbrechend“, kommentierte FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak. Und FPÖ-Fraktionschef Kickl ist sich einer ersten Stellungnahme zufolge sicher, daß nach „diesem klaren Spruch“ feststehe, „daß künftig Versammlungen und Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen nicht mehr untersagt werden können“. (mü)

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Ein Kommentar

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